Generelles Feuerverbot
31.07.2018 SchwaderlochIm Kanton Aargau gilt zurzeit die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände (grosse Waldbrandgefahr). Zusätzlich zu dem vom Kanton Aargau erlassenen Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern erlässt die Gemeinde Schwaderloch ab sofort ein generelles Feuerverbot. Das heisst: Jegliches entfachen von Feuern in- und ausserhalb von Siedlungsgebieten ist ab sofort untersagt. In offenen und befestigten Feuerstellen sowie Kohlegrills dürfen keine Feuer entfacht werden. Brennende Raucherwaren dürfen nicht weggeworfen werden. Das Abfeuern jeglichen Feuerwerks (Batterien, Raketen, Vulkane, usw.) ist untersagt. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. «Das Grillieren mit Elektround Gasgrills ist nach wie vor gestattet», so der Gemeinderat Schwaderloch. (mgt)