Generelles Feuerverbot

  31.07.2018 Schwaderloch

Im Kanton Aargau gilt zurzeit die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände (grosse Waldbrandgefahr). Zusätzlich zu dem vom Kanton Aargau erlassenen Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern erlässt die Gemeinde Schwaderloch ab sofort ein generelles Feuerverbot. Das heisst: Jegliches entfachen von Feuern in- und ausserhalb von Siedlungsgebieten ist ab sofort untersagt. In offenen und befestigten Feuerstellen sowie Kohlegrills dürfen keine Feuer entfacht werden. Brennende Raucherwaren dürfen nicht weggeworfen werden. Das Abfeuern jeglichen Feuerwerks (Batterien, Raketen, Vulkane, usw.) ist untersagt. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. «Das Grillieren mit Elektround Gasgrills ist nach wie vor gestattet», so der Gemeinderat Schwaderloch. (mgt)


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote