Nicht alle mögen Pferde als Nachbarn

  23.06.2018 Fricktal, Mettauertal

Bernadette Zaniolo

Wer mag es nicht, wenn eine Pferdekutsche durchs Quartier fährt. Die Pferdehaltung, vor allem in Wohngebieten, sorgt jedoch immer wieder für Ärger und Unmut. «Das Problem ist immer die doch intensive Geruchsbelästigung, die den Leuten zu schaffen macht. So lässt sich bei ungünstiger Windrichtung kaum mehr an einem lauen Abend der Aussenbereich geniessen», erklärt ein Betroffener aus der Gemeinde Mettauertal, der nicht namentlich genannt werden möchte. «Nicht zu unterschätzen ist die Wertverminderung der Liegenschaft, die in unmittelbarer Nähe einer solchen Pferdehaltung steht», sagt er weiter.

Auf Anfrage der NFZ bestätigt der zuständige Gemeinderat von Mettauertal, Christian Kramer, dass in zwei Fällen mehrere Einsprachen gegen Baugesuche im Zusammenhang mit der Umnutzung von Gebäuden in Wohnzonen für Pferdehaltung eingingen.

Ein Pferdestall mitten in der Einfamilienhaus-Idylle
«Der Gemeinderat muss sich an geltendes Recht halten», so Kramer zur NFZ. Das heisst, dass die Errichtung von Bauten für die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone für die hobbymässige Pferdehaltung nicht zulässig ist. So weichen diese für das Betreiben des Pferdehobbys immer mehr in eigentliche Wohngebiete aus. Denn in der Wohn- und Gewerbezone sowie der reinen Wohnzone ist dies unter Einhaltung von kantonalen und kommunalen Auflagen – etwa der Anzahl Tiere – sowie von Tierschutzbestimmungen möglich. «Es kann einem also passieren, dass in einem Einfamilienhausquartier ein Pferdestall eröffnet wird, in einem Gebäude, das als Gemischtzone WG2 ausgezeichnet ist», sagt der Betroffene. «Das Verrückte daran: es ist legal.»

Das bestätigt zum Teil auch Christian Kramer. Wie er jedoch gegenüber der NFZ ausführt, dürfen in reinen Wohnzonen nur eigene Pferde und diese auch nur in beschränkter Anzahl gehalten werden. In der Wohnund Gewerbezone hingegen sei es erlaubt, auch fremde Pferde aufzunehmen, sofern die geltenden Vorschriften und Auflagen eingehalten sind.

«Ich glaube, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist, einerseits durch unsere Behörden, aber auch durch den Gesetzgeber, der diesen Unfug zulässt», so ein Betroffener. Sein Gang an die Öffentlichkeit versteht er als «wachrütteln». Wie der Rechtsdienst des Kantons auf Anfrage der NFZ sagte, komme es selten zu Beschwerden (Weiterzug von Einsprachen) in Zusammenhang mit solchen Baugesuchen.


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