ASE-Geschäftsführer ist nicht mehr in Haft

  05.06.2018 Fricktal

Das Obergericht Aargau wird die Verhandlung im Fall der ASE Investment AG voraussichtlich erst im nächsten Jahr durchführen. Der ehemalige ASE-Geschäftsführer, der seit April 2012 in Haft war, ist kürzlich aus dem Gefängnis entlassen worden.

Valentin Zumsteg

Es ist einer der grössten Betrugsfälle der letzten Jahrzehnte in der Schweiz: Die ASE Investment AG hat von Frick aus über 2000 Kundinnen und Kunden um rund 170 Millionen Franken betrogen. Die Anleger wurden mit hohen Renditeversprechungen geködert, gelohnt haben sich die Geschäfte aber in erster Linie für die ASE-Verantwortlichen und die Vermittler.

Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft
Im November 2016 mussten sich der ehemalige Geschäftsführer, der Verwaltungsratspräsident und ein Kundenberater der Basler Kantonalbank vor dem Bezirksgericht Laufenburg verantworten. Sieben Tage dauerte die Verhandlung, die aus Platzgründen im Zivilschutzzentrum Eiken durchgeführt wurde (die NFZ berichtete). Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren, den Verwaltungsratspräsidenten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und den Bankberater zu einer bedingten Strafe von 18 Monaten. Der Bankberater akzeptierte als einziger die Strafe, die beiden anderen zogen das Urteil weiter ans Obergericht, wie im Juni 2017 bekannt wurde.

Die kantonale Staatsanwaltschaft, die eigentlich mit dem Urteil der ersten Instanz zufrieden war, hat daraufhin eine Anschlussberufung erhoben. Dies erklärt Fiona Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.

Am 19. April entlassen
Jetzt muss sich also die nächste Instanz mit dem Fall beschäftigen. Bis es zum Prozess vor Obergericht kommt, kann es aber noch dauern. «Der Termin der Verhandlung im ASE-Verfahren steht noch nicht fest. Voraussichtlich wird diese jedoch im nächsten Jahr stattfinden», erklärt Nicole Payllier, Leiterin Kommunikation bei «Gerichte Kanton Aargau». Die vielen Opfer der ASE müssen sich also weiterhin gedulden, bis rechtskräftige Urteile vorliegen.

Der ehemalige ASE-Geschäftsführer, der im April 2012 verhaftet wurde und seither im Gefängnis sass, ist seit kurzem nicht mehr hinter Gittern. «Er wurde per 19. April 2018 entlassen, nachdem er sechs Jahre abgesessen hatte», erklärt Oberstaatsanwalt Daniel von Däniken gegenüber der NFZ. Zwei Drittel der Strafe, die das Bezirksgericht in erster Instanz verhängte, hat er damit verbüsst. Nach wie vor auf freiem Fuss ist der ehemalige Verwaltungsratspräsident, der aus Hellikon stammt.


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