Einführung der obligatorischen Erdbebenversicherung noch nicht spruchreif

  05.11.2017 Frick, Oberes Fricktal

Von Dieter Deiss

 

«Offenbar hat das Thema der diesjährigen Hauptveranstaltung zahlreiche Mitglieder angesprochen», meinte HEV-Präsidentin Regula Senn bei der Begrüssung im Kinosaal von Fricks Monti, der beinahe voll besetzt war. Referent des Abends war Urs Graf, Vorsitzender der Geschäftsleitung bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV).

 

«Das Fricktal ist ein ganz besonderer Boden für die Feuerversicherung», führte der Referent einleitend aus. Er spielte damit auf die österreichische Kaiserin Maria Theresia an, die im Jahre 1764 im Fricktal die Feuerversicherung eingeführt hatte. So sei es kein Zufall gewesen, dass der junge Kanton Aargau als einer der Ersten eine staatliche Gebäudeversicherung ins Leben rief. Einleitend wies Graf darauf hin, dass es bei der Elementarschadenversicherung keinen Wettbewerb gebe, da diese schweizweit obligatorisch sei. «Obwohl dadurch der Wettbewerb verhindert wird, sind die obligatorischen Versicherungen recht kostengünstig.» Graf machte danach ein paar grundsätzliche Ausführungen zur sogenannten «Wertrichtigen Versicherung».

 

 

Risiko Erdbeben

Seit rund zehn Jahren werde das Obligatorium einer Erdbebenversicherung diskutiert, erzählte Graf. «Tatsächlich sind Erdbeben eine unterschätzte Gefahr.» Eine Gefahrenkarte der ETH zeige, dass die Region Basel, und damit auch das Fricktal, relativ stark erdbebengefährdet ist. Sollte sich das Erdbeben von Basel im Jahre 1356 in der damaligen Stärke heute wiederholen, so gehen Schätzung von einer Schadensumme zwischen 50 bis 100 Milliarden Franken aus. Der schweizerische Pool zur Deckung von Erdbebenschäden könne pro Jahr maximal zwei Ereignisse mit bis zu zwei Milliarden Franken abdecken. Gleichzeitig warnte Graf vor privaten Erdbebenversicherungen: «Da muss man genau hinschauen. Es gibt da einen Dschungel von Bestimmungen die Selbstbehalt, Deckung, Prämien und Limiten regeln.»

 

Die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung würde bei einer Versicherungssumme von 500\'000 Franken die Prämie von 165 um 50 auf 215 Franken ansteigen lassen. Im Moment läuft bei den Kantonen eine verbindliche Umfrage zum Obligatorium der Erdbebenversicherung. Sollten die Kantone zustimmen, so würden nach Meinung von Graf noch rund zehn Jahre bis zu einer Einführung verstreichen. Graf machte im Übrigen keinen Hehl heraus, dass er einer Erdbebenversicherung eher ablehnend gegenübersteht.

 

 

Prävention ist wichtig

Abschliessend referierte der AGV-Mann noch über die Wasserschadenversicherung, wo die staatliche Versicherung in Konkurrenz zur Privatassekuranz steht. Er erzählte vom berühmten Rohr, dessen Reparatur nicht versichert ist, im Gegensatz zum Schaden, der durch das auslaufende Wasser entstanden ist. Eine Wasserschadenversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden, empfahl Graf.

 

Während die Schäden durch Feuer in den vergangenen Jahren rückläufig sind, zeigt sich bei den Elementarschäden das umgekehrte Bild. Auffallend bei letzteren übrigens die starken Ausschläge in einzelnen Jahren. Einen solchen werde es auch 2017 geben wegen den Überschwemmungen im Raum Zofingen. Graf appellierte an die Prävention: «Diese geht uns alle an, sie gilt aber auch für den Bund genauso wie für die Kantone und Gemeinden.»


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