Oberhöfler Ortsbürger stimmen dem Vorvertrag mit der Windpark Burg AG zu

  20.06.2015 Gemeinden, Politik, Oberhof, Oberes Fricktal, Gemeindeversammlung

Gemeindeammann Fricker konnte 44 von 114 Stimmberechtigten an der Ortsbürgergemeindeversammlung begrüssen. Hauptthema war der Vorvertrag mit der Windpark Burg AG betreffend die Begründung von Dienstbarkeiten auf der Parzelle 374. Falls die Windenergieanlage auf Oberhöfler Boden dereinst gebaut wird, würde, abhängig von der Windrichtung, der Rotor in den Luftraum über dem Grundstück der Ortsbürgergemeinde hineinragen. Dafür wird ein Überbaurecht benötigt. Zudem sollen die Zufahrt und die Leitungen (elektrischer Anschluss und Kommunikationsleitungen) zur geplanten Windenergieanlage über das entsprechende Grundstück erfolgen. Hierzu werden ein Fuss- und Fahrwegrecht sowie ein Durchleitungsrecht benötigt. Im Vorvertrag mit der Windpark Burg AG sind diese Dienstbarkeiten geregelt. Nachdem ein Rückweisungsantrag abgelehnt wurde, vereinigte der vorgelegte Vorvertrag 36 JA- und 8 Nein-Stimmen auf sich. Der Gemeinderat erhielt die Kompetenz, den tatsächlichen Dienstbarkeitsvertrag aufgrund des Vorvertrages abschliessen zu können. Zuerst müssen diverse Verfahren (Nutzungsplanung, Baubewilligung) zur Erstellung der Windenergieanlage abgeschlossen werden. Protokoll, Rechenschaftsbericht und Rechnung wurden ebenfalls genehmigt. Sämtliche Beschlüssen wurden abschliessend gefasst.


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