Klage wegen Glockengeläut abgelehnt
29.01.2015 Gemeinden, Meinungen, Religion, Oberes Fricktal, Gipf-OberfrickIhre Aktion schlug Wellen bis in ihr ursprüngliches Heimatland Holland. Nancy Holten verlangte, dass das Glockengeläut frühmorgens um 6 Uhr in Gipf-Oberfrick eingestellt wird und reichte bei der Gemeinde eine Lärmimmissionsbeschwerde ein. Das Glockengeläut verletze die Ruhezeiten.
Der Gemeinderat hat die Beschwerde nun abgewiesen und begründete diesen Entscheid am Dienstag in einer Medienmitteilung.
Läden geöffnet und Pendlerverkehr
Bei der Liegenschaft von Nancy Holten sind Lärmmessungen durchgeführt worden. Diese haben laut Mitteilung ergeben, «dass die Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm durch das Glockengeläut nicht erreicht werden. Obwohl diese Grenzwerte nicht für das Glockengeläut gelten, können sie zum Vergleich herangezogen werden.» Bezüglich der Messungen seien bei der Kirche 75 bis 80 Dezibel angezeigt worden und bei ihrer Wohnung 52 bis 55 Dezibel, erlaubt seien bis zu 60 Dezibel, sagt Nancy Holten Holten auf Anfrage.
Das kommunale Polizeireglement sieht zwar eine Nachtruhe von 22 bis 6.30 Uhr vor, das Läuten der Kirchenglocken ist darin aber nicht explizit erwähnt, genauso wenig in den Lärmschutzvorschriften. Der Gemeinderat geht davon aus, dass es im Gesetz nicht erwähnt ist, weil es nicht als Lärm im herkömmlichen Sinn beurteilt wird, nicht nur aufgrund des Klangs und der sehr eingeschränkten Betriebszeit, sondern auch aufgrund der Bestimmung. «Morgens ab 6 Uhr sind heute Verkaufsläden geöffnet und der Pendlerverkehr ist im Gang. Daher erachtet der Gemeinderat das einmalige und wenige Minuten dauernde Glockengeläut weder als unerträglich noch als gesundheitsschädigend», heisst es in der Mitteilung. Weiter führt der Gemeinderat an, dass das morgendliche Glockengeläut der Kirche in Gipf-Oberfrick Tradition habe. Er ist überzeugt, dass die Mehrheit der Bevölkerung das Geläut akzeptiere. Das öffentliche Interesse sei deshalb höher zu werten als das individuelle Ruhebedürfnis einer einzelnen Person oder einer kleinen Minderheit.
«Nicht offen für neue Impulse»
«Aufgrund der Reaktionen der Dorfbewohner, die sich teilweise vehement dagegen gewehrt haben, das man sich in eine Tradition einmischt, ist der Entscheid für mich nicht unerwartet gekommen», erklärt Nancy Holten. «Ich finde es schade», erklärt sie und weist auf Widersprüche in der Begründung des Gemeinderats hin. Beispielsweise, dass die Nachtruhe im Polizeireglement bis 6.30 Uhr daure und in der Lärmschutzverordnung stehe bis 6 Uhr. Ausserdem würde der Volg im Dorf erst um 7 Uhr öffnen und nicht schon um 6 Uhr.
«Ich finde es schade und merkwürdig, dass man sich nicht öffnet für neue Impulse», sagt Holten. Ein Ziel habe sie aber trotzdem erreicht: «Ich wollte informieren und anregen, dass man gewisse Sachen in Frage stellt, ob sie noch zweckmässig sind für eine Gemeinschaft.» Holten hat angekündigt, dass sie den Entscheid nicht gerichtlich anfechten will, die Diskussion darüber möchte sie aber weiterführen.