Justizvollzugsanstalt Lenzburg soll weiterentwickelt werden
Der Regierungsrat beantragt für die Sanierung und Erweiterung der Bäckerei und Joghurterie sowie des Ladens einen Kredit in der Höhe von 11,8 Millionen Franken.
Die gesetzlich geforderte ...
Justizvollzugsanstalt Lenzburg soll weiterentwickelt werden
Der Regierungsrat beantragt für die Sanierung und Erweiterung der Bäckerei und Joghurterie sowie des Ladens einen Kredit in der Höhe von 11,8 Millionen Franken.
Die gesetzlich geforderte Gefangenenarbeit im Strafvollzug steht im Spannungsfeld von Sicherheit, Resozialisierung und Wirtschaftlichkeit. Die Produktionsräume der Bäckerei und der Joghurterie im Untergeschoss der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg entsprechen nicht mehr den Anforderungen an die Lebensmittelproduktion. Um die aktuellen Anforderungen einhalten zu können, wären weitgehende bauliche Sanierungen nötig. Der Regierungsrat schlägt deshalb in der Botschaft zur Weiterentwicklung und Optimierung der Gewerbebetriebe vor, einen Neubau für die Joghurterie und die Bäckerei zu erstellen. Mit diesem Vorhaben könnte auch ein wesentlicher Beitrag an die Kostendeckung des Betriebs geleistet werden und die Produktionskette der Landwirtschaft würde dadurch zu einer Inhouse-Verarbeitung. Der heutige 5*-Laden verkauft vor allem Lebensmittel und Produkte, die von der JVA Lenzburg produziert werden. Der Verkaufsladen befindet sich unmittelbar neben dem Suterhaus, welches sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet und abgerissen werden muss. Mit der Erweiterung des 5*-Ladens, der in Lenzburg und Umgebung sehr beliebt ist, kann sowohl die Verkaufsund die Präsentationsfläche erhöht als auch die Wirtschaftlichkeit gesteigert werden.
Weiterentwicklung der Betriebe
Der strategischen Weiterentwicklung der Gewerbebetriebe liegt eine detaillierte Analyse aus dem Jahre 2019 zugrunde. Diese sieht vor, Flächenoptimierungen in bestehenden Gewerbebetrieben (Druckerei, Buchbinderei) zugunsten von Montagearbeiten vorzunehmen und diese Wachstumsgeschäfte wirtschaftlich zu nutzen. Mit den baulichen Anpassungen soll auch der Aspekt der Resozialisierung und Beschäftigung der Gefangenen verbessert werden. Der Strafvollzug sieht gemäss dem schweizerischen Strafgesetzbuch vor, das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Damit sollen Rückfälle in die Kriminalität verhindert werden.
Ein wichtiger Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Resozialisierung der Straftäter ist neben Therapie, sinnvoller Freizeitbeschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung, die Arbeit. Die Gefangenen sind in der Schweiz während des Strafvollzugs zur Arbeit verpflichtet, und die JVA hat dementsprechend genügend Arbeitsplätze bereitzustellen. Mit dem Neubau können in der Bäckerei bis zu 6 und in der Joghurterie bis zu 8 Gefangene beschäftigt werden und somit die Zahl der Gefangenenarbeitsplätze in diesen Bereichen von 4 auf maximal 14 erhöht werden.
Die JVA hat insgesamt 15 Gewerbebetriebe, in denen die über 300 Gefangenen arbeiten. Dazu zählen unter anderem die hauswirtschaftlichen Gewerbe (Küche, Wäscherei, Glätterei, Hausdienst, Bäckerei und Joghurterie) sowie die hauptsächlich extern ausgerichteten Gewerbe Druckerei, Buchbinderei, Schlosserei, Schreinerei, Malerei, Industriemontage, Kleinmontage und Korberei. Zudem bewirtschaftet die JVA Lenzburg einen breit diversifizierten Landwirtschaftsbetrieb. (mgt/nfz)