Mit der Steuergesetzrevision Schätzungswesen wurden im Kanton Aargau Änderungen in der Liegenschaftsbewertung eingeführt. Die Verfügungen enthalten die neuen Schätzungswerte (Steuerwert und Eigenmietwert), welche erstmals für die Steuererklärung 2025, massgebend ...
Mit der Steuergesetzrevision Schätzungswesen wurden im Kanton Aargau Änderungen in der Liegenschaftsbewertung eingeführt. Die Verfügungen enthalten die neuen Schätzungswerte (Steuerwert und Eigenmietwert), welche erstmals für die Steuererklärung 2025, massgebend sind. Bislang basierten die Steuerwerte auf den Immobilienpreisen von 1998. Mit der aktuellen allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau wurde die Wertbasis nun auf das Jahr 2024 festgelegt. Entsprechend ist die Entwicklung der Immobilienpreise der letzten 26 Jahren in den neuen Steuerwerten enthalten, weshalb die meisten Steuerwerte deutlich höher ausfallen. Die erste Tranche der 245 000 Verfügungen wurde zwischen dem 27. und 30. Oktober 2025 zugestellt. Damit liefen die Fristen zwischen dem 26. November und dem 1. Dezember 2025 ab. Beim Kantonalen Steueramt sind 11 783 Einsprachen eingegangen. «Das liegt im erwarteten Umfang. Bei der letzten allgemeinen Neubewertung im Jahr 1999 sind ebenfalls rund 5 Prozent Einsprachen eingegangen», so Regierungsrat Dr. Markus Dieth. Bis Ende Dezember sollen die noch ausstehenden 40 000 Verfügungen verschickt werden.
Adresskorrekturen
Bei den versendeten Verfügungen Ende Oktober waren bei rund 6500 die Bezeichnungen bei den Adress und Eigentümerangaben fehlerhaft. 4452 Betroffene haben sich daraufhin beim Kantonalen Steueramt gemeldet und eine korrigierte Version der Schätzungsverfügung angefordert. Die korrigierten, neuen Verfügungen werden in den nächsten drei Wochen zugestellt. (nfz)