Stadt plant Entschädigungen für Immobilienbesitzer
In Rheinfelden werden ab 2030 Gasleitungen aufgehoben. Für Gasheizungen und Gaskochgeräte, die bei der Stilllegung das Ende ihrer Lebensdauer noch nicht erreicht haben, sollen Entschädigungen gezahlt werden ...
Stadt plant Entschädigungen für Immobilienbesitzer
In Rheinfelden werden ab 2030 Gasleitungen aufgehoben. Für Gasheizungen und Gaskochgeräte, die bei der Stilllegung das Ende ihrer Lebensdauer noch nicht erreicht haben, sollen Entschädigungen gezahlt werden – wenn die Gemeindeversammlung einem neuen Reglement zustimmt.
Valentin Zumsteg
Die Zeit der Gasheizungen und Gaskochgeräte läuft in Rheinfelden bald ab. Die Stadt hat sich dazu verpf lichtet, im Gleichschritt mit Bund und Kanton Aargau die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu reduzieren. Soll dieses Ziel erreicht werden, muss auch die Wärmeversorgung fossilfrei werden. In diesem Bereich ist Rheinfelden mit seinen Wärmeverbünden, die auf erneuerbare Energien setzen, bereits auf gutem Weg. Bis Mitte des Jahrhunderts soll die Stadt komplett unabhängig sein von Erdgas und Erdöl. Aber bereits ab 2030 werden nun etappenweise die Niederdruck-Gasleitungen stillgelegt, bei denen ein Erneuerungsbedarf besteht. «Eine Erneuerung wäre nicht mehr wirtschaftlich. Es ist ein koordinierter Ausstieg geplant», erklärt die zuständige Stadträtin Claudia Rohrer.
Entschädigungen sind genau geregelt
Das hat Folgen für Haushalte, die derzeit noch mit Gas kochen und heizen. Hier will die Stadt Hand bieten: Für Gasheizungen und Gaskochgeräte, die bei der Stilllegung des Niederdruck-Gasnetzes das Ende ihrer Lebensdauer noch nicht erreicht haben, sollen Entschädigungen bezahlt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Anlage vor dem 1. Juli 2025 installiert wurde. «Entschädigt wird der Restwert der Anlage zum Zeitpunkt der Einstellung der Gasversorgung am betroffenen Standort. Dieser Restwert wird ausgehend vom Beschaffungswert der Anlage berechnet und sinkt linear mit dem Alter der Anlage», heisst es dazu in der Botschaft zur kommenden Einwohnergemeinde-Versammlung vom 18. Juni. Für Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, wird keine Entschädigung gezahlt. Bei Gaskochgeräten beträgt die massgebende Lebensdauer 15 Jahre. Wird durch die Umstellung der Kochherde und Backöfen (von Gas auf Elektro) eine Anpassung der vorhandenen Elektroinstallationen erforderlich, vergütet die Gemeinde einen Viertel der dafür entstehenden Kosten bis zu einem Maximalbetrag.
«Von strategischer Relevanz»
Die Frage ist nun, mit welchen Entschädigungskosten die Stadt zu rechnen hat. Hier geht der Stadtrat von maximal 1,16 Millionen Franken bis 2050 aus. Diese Kosten sollen über den ordentlichen Finanzhaushalt getragen und in der Erfolgsrechnung budgetiert werden. An der kommenden Gemeindeversammlung entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über ein entsprechendes Reglement; es umfasst 16 Artikel. «Wir wollen ein schlankes Reglement», sagt Claudia Rohrer dazu.
Mit dem Thema hat sich auch die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission beschäftigt: «Das Geschäft ist von strategischer Relevanz: Es flankiert den kommunalen Beitrag zum Netto-Null-Ziel 2050 mit konkreter sozialverträglicher Umsetzung», hält die GPFK fest. Die finanzielle Tragweite bleibe überschaubar.