Zwei 5G-Antennen vom Regierungsrat gestoppt

  07.09.2023 Leserbriefe

Die IG Rheinfelden-5G verbucht einen weiteren Erfolg in ihrem unermüdlichen Einsatz für einen umweltverträglichen Mobilfunk in Rheinfelden. Mit Beschluss des Regierungsrats vom 23. August 2023 dürfen zwei Antennen an der Quellenstrasse 37 von der Swisscom so nicht erstellt werden. Wie kam das denn zustande? Am 10. Oktober 2022 bewilligte der Stadtrat trotz Einsprache 260 Betroffener in einem ersten Verfahren das Baugesuch. Gegen diesen Entscheid reichte eine kleine Gruppe, unter der Federführung der IG, beim Regierungsrat Beschwerde ein, verbunden mit dem Antrag: Der Entscheid sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen aufzuheben. Und genau dies ist nun erfolgt, unserer Beschwerde wurde stattgegeben, die Swisscom bezahlt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

In der Begründung des Urteils wurden unsere Beschwerdepunkte gutgeheissen: Mangelhafte Baugesuchsakten, falsche Berechnungen der Strahlenbelastung und Überschreitung der Grenzwerte bei den verglasten Balkonen in unmittelbarer Nähe der Antennen. Nicht nur der Entscheid, auch der Ablauf im Beschwerdeverfahren ist bemerkenswert. In diesem Verfahren hat die Swisscom die Datenblätter ausgetauscht und den berüchtigten Korrekturfaktor hineingeschmuggelt. Dieser würde es erlauben, die Sendeleistung im Betrieb um das 5-fache zu erhöhen, ganz salopp ohne neue Baupublikation bzw. Einsprachemöglichkeit der Anwohnerschaft. Diese Arroganz der Swisscom macht sprachlos und die Unbedarftheit, mit der die Kantonale Kontrollstelle, das Amt für Umwelt in Aarau alles durchgewunken hat, irritiert ein weiters Mal. Wir ziehen den Hut vor dem Rechtsdienst des Regierungsrates, der dies erkannt hat und letztendlich diesen Entscheid herbeiführte. Auf die Reaktion der Swisscom warten wir gespannt, wird sie ihn anfechten?

Unsere Erkenntnis: Wir Bürger müssen weiterhin ein waches Auge auf die rasant ablaufende 5G-Ausbreitung halten und darauf hoffen, dass nach diesem Entscheid auch der Stadtrat seine Möglichkeiten für einen umweltverträglichen, geordnet ablaufenden Mobilfunk endlich wahrnimmt. Seit dem 11. November 2019, der Übergabe einer von 710 Mitbürgerinnen und Mitbürger von Rheinfelden unterzeichneten Petition, ist in dieser Sache nichts passiert. Die zurzeit laufende Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung BNO gäbe ihm den entsprechenden Spielraum.

PETER KOLLER, IG RHEINFELDEN-5G


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