Bisher entschied in Kaisten die Gemeindeversammlung über die Einbürgerungsgesuche. Die Kompetenz soll nun an den Gemeinderat übertragen und damit eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung vorgenommen werden.
Susanne Hörth
Für insgesamt 14 ...
Bisher entschied in Kaisten die Gemeindeversammlung über die Einbürgerungsgesuche. Die Kompetenz soll nun an den Gemeinderat übertragen und damit eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung vorgenommen werden.
Susanne Hörth
Für insgesamt 14 Personen stellt der Kaister Gemeinderat an der Gemeindeversammlung vom 28. November die Anträge zur Zusicherung des Bürgerrechts. Diesem Schritt geht ein längeres Verfahren voraus: Erst wenn die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, den Staatskundetest bestanden haben und auch das Einbürgerungsgespräch mit dem Gemeinderat positiv verlaufen ist, kann ein Antrag gestellt werden.
«Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern unterliegen einem sehr strengen Verfahren», betont der Gemeinderat in der Versammlungsbroschüre. «Es besteht praktisch kein Spielraum für eine materielle Beurteilung durch die Gemeindeversammlung.»
Einbürgerungswillige müssen unter anderem nachweisen, dass sie mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben, keine Schulden haben, in den vergangenen zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben, gut integriert sind und – sofern ihre Muttersprache nicht Deutsch ist – einen Sprachtest absolviert haben. Die Erfüllung aller Kriterien wird sowohl vom Kanton als auch von der Gemeinde geprüft.
Bisher entscheidet in Kaisten die Gemeindeversammlung über Einbürgerungsgesuche, ohne jedoch die genauen Details zu kennen (Datenschutzgründe). Eine Ablehnung ist nur auf einen begründeten Antrag hin möglich. Fehlt eine solche Begründung, wird eine Ablehnung im Beschwerdefall vom Kanton regelmässig aufgehoben.
Kompetenz des Gemeinderates
Zahlreiche Gemeinden – etwa Frick, Gipf-Oberfrick, Oberhof oder Magden – haben die Kompetenz zur Zusicherung von Einbürgerungen bereits an den Gemeinderat delegiert. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung soll dies künftig auch in Kaisten so gehandhabt werden. «Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich während der öffentlichen Auf lage der Einbürgerungsgesuche dazu zu äussern», erklärt der Gemeinderat.
Die Zuständigkeit bei der Gemeindeversammlung zu belassen, erachtet er als wenig sinnvoll. Befürwortet die Versammlung den Antrag des Gemeinderates, wird die Gemeindeordnung entsprechend angepasst. Bei Zustimmung durch die Gemeindeversammlung kommt die Änderung der Gemeindeordnung auch noch an die Urne.
Gemeindeversammlung am Freitag, 28. November, 20 Uhr, in der Mehrzweckhalle.