Am Gerenweg in Gipf-Oberfrick soll ein Hotel zu stehen kommen – sein Name «Hotel Chriesi», die Kundschaft Touristen und Geschäftsreisende. Um einen Vorentscheid gebeten, muss der Gemeinderat klären, ob diese Pläne in der Gewerbezone umgesetzt werden ...
Am Gerenweg in Gipf-Oberfrick soll ein Hotel zu stehen kommen – sein Name «Hotel Chriesi», die Kundschaft Touristen und Geschäftsreisende. Um einen Vorentscheid gebeten, muss der Gemeinderat klären, ob diese Pläne in der Gewerbezone umgesetzt werden können.
Simone Rufli
Bauherrin und Grundeigentümerin ist die Climate Transition Swiss AG mit Sitz in Frick, Projektverfasserin die Toppler Architekten AG aus Zürich. Gebaut werden soll am Gerenweg in der Gewerbezone. Ob in dieser Zone überhaupt ein Hotel gebauten werden kann, ist Gegenstand der Abklärungen des Vorentscheids.
Das Bauvorhaben, wie es bis zum 10. Juni öffentlich aufliegt, umfasst einen fünfgeschossigen Hotel-Bau mit 40 bis 46 Hotelzimmern, einer Sammeltiefgarage mit 23 Parkplätzen sowie fünf Aussenparkplätzen. Ausgestattet mit Business-Infrastruktur und im Angebot ein Shuttle-Service vom Bahnhof Frick zum Hotel sowie ein E-Bike-Verleih. Die Erschliessung soll über den Gerenweg erfolgen. Die Baukosten werden in den Unterlagen mit 8,8 Millionen Franken angegeben.
Es geht um Rechtssicherheit
Die aktuelle Aktenauflage beinhaltet noch kein konkretes Baugesuch. Der Vorentscheid, um den es geht, ist für die Bauherrschaft dennoch von Bedeutung. Ein rechtskräftiger Beschluss des Gemeinderats sorgt frühzeitig für Rechtssicherheit – allerdings nur in genau jenen Punkten, die Gegenstand der aktuellen Aktenauflage sind.
Ein Vorentscheid für ein geplantes Bauvorhaben sei dann sinnvoll, so Gipf-Oberfricks Gemeindeschreiber Urs Treier, «wenn die Bauherrschaft in grundlegenden Fragen Gewissheit haben will, bevor sie sich an die kostspielige Detailplanung macht. Ein rechtskräftiger Vorentscheid entfaltet im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren verbindliche Wirkung – vorausgesetzt, die Verhältnisse sind immer noch die gleichen wie zur Zeit des Vorentscheids.»
Was geprüft wird, was nicht
Analog zum gängigen Baugesuchsverfahren bietet die öffentliche Auflage des Vorentscheids die Möglichkeit einer Einwendung. Später wird dann der Gemeinderat einen Beschluss fassen. Gegen den Beschluss des Gemeinderates besteht dann wieder die Möglichkeit einer Beschwerde.
Im aktuell laufenden Auflageverfahren können nun Einwendungen gegen folgende Punkte vorgebracht werden: Grenzabstände, Gebäudehöhen /Gebäudevolumen, Attikageschoss, Parkierung, Erschliessung, Nutzung der Liegenschaft, resp. des Grundstückes, Zonenkonformität.
Ausdrücklich nicht geprüft werden zum jetzigen Zeitpunkt unter anderem Fragen zu Umgebungsgestaltung, Brandschutz/Lärmschutz, energetische Massnahmen oder etwa die Zustimmungen von externen Behörden (Kanton, SBB, etc.). Diese Punkte werden im später erforderlichen Baugesuch, welches wiederum öffentlich aufgelegt werden muss, geprüft.