Der Gemeinderat verfügt Verbote für Bewässerung. In einer Mitteilung heisst es: «Der Grundwasserstand in Zeiningen ist auf ein historisches Tief gesunken. Die Versorgung der Gemeinde mit eigenem Trinkwasser sowie die Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen ...
Der Gemeinderat verfügt Verbote für Bewässerung. In einer Mitteilung heisst es: «Der Grundwasserstand in Zeiningen ist auf ein historisches Tief gesunken. Die Versorgung der Gemeinde mit eigenem Trinkwasser sowie die Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Löschwasserreserve sind dadurch zunehmend gefährdet.» Die bisherigen Wassersparmassnahmen hätten zu einem spürbaren Verbrauchsrückgang geführt. Seit dem 18. August habe sich die Lage jedoch derart verschärft, dass die bisherigen freiwilligen Massnahmen nicht mehr ausreichen würden. «Gemäss fachlicher Beurteilung des Brunnenmeisters ist absehbar, dass die Grundwasserpumpen den erforderlichen Trinkwasserbedarf nicht mehr ausreichend decken können; bei einem Pumpwerk ist dies bereits der Fall. Gestützt auf eine vertragliche Vereinbarung speist die Gemeinde Möhlin Trinkwasser aus der Siedlungszone Möhlinerfeld nach Zeiningen ein.» Vor diesem Hintergrund seien nicht lebensnotwendige, wasserintensive Nutzungen des Trinkwassers einzuschränken. Die bisherigen Empfehlungen zum Wassersparen werden deshalb durch verbindliche Verbote und weitergehende Sparmassnahmen ergänzt. Der Gemeinderat Zeiningen verfügt nun ein Verbot wasserintensiver Nutzungen, so etwa das Befüllen und Nachfüllen von Pools und Teichen, die Fahrzeug-Wäsche ausserhalb öffentlicher Waschanlagen, die Bewässerung privater Rasenflächen und die Bewässerung von Bäumen, Hecken, Sträuchern und weiteren Pflanzen. Auch das Bewässern öffentlicher Grünflächen, insbesondere Sport- und Fussballrasen, ist untersagt. Von den Verboten nicht betroffen sind notwendige häusliche Verwendungen, insbesondere Trinken, Kochen und Körperpflege. «Die Bevölkerung wird aufgefordert, auch bei diesen Verwendungen weiterhin konsequent Wasser zu sparen», teilt der Gemeinderat mit.
(mgt/nfz)