Wie viel Verantwortung hat man beim Planen?
12.09.2025 LeserbriefeDie «Untere Rausmatt» in Zuzgen soll erschlossen werden. Die Zufahrt zu den zu erschliessenden Parzellen soll über die Strasse «Raus» erfolgen. Diese Strasse ist sehr steil und wird, werden die Planungsvorstellungen umgesetzt, in Zuzgen die steilste Strasse in ein ...
Die «Untere Rausmatt» in Zuzgen soll erschlossen werden. Die Zufahrt zu den zu erschliessenden Parzellen soll über die Strasse «Raus» erfolgen. Diese Strasse ist sehr steil und wird, werden die Planungsvorstellungen umgesetzt, in Zuzgen die steilste Strasse in ein Wohngebiet sein. Ich selbst kenne diese Strasse darum sehr gut, weil ich in diesem Gebiet daheim bin. Seit vielen Jahren begehe und befahre ich also diesen Weg persönlich. Als Arbeitnehmer im Baubereich bin ich mit dem Tiefbau wirklich vertraut. Ich glaube zu kennen, was gut, was machbar und was untauglich ist. Für die Planung ist es sehr entscheidend, dass man sich diese Kernfrage stellt und nach bestem Wissen und Gewissen plant. Es ist untauglich, gegebene Tatsachen zu ignorieren. Eine dieser gegebenen Tatsachen ist die Steilheit des Weges. Andere sind ihre Enge neben dem Fliessgewässer und die Unübersichtlichkeit. Für mich ist absolut klar, dass man mit der Realisierung eines solchen Projekts bewusst Unfallgefahren und Erschwernisse für viele Leute in Kauf nimmt. Es wird später in der Regel die Schwächsten zuerst treffen. Ich denke an Kinder und gebrechliche Senioren. Will man das wirklich? Weiter ist ganz klar, dass die Folgekosten nach dem Bau einer so steilen Strasse hoch und für viele Jahre nicht mehr endend sind. Auch hier: Wollen wir das?
Ich begreife, dass von Befürworterseite viel Herzblut in dieses Projekt gelegt wird. Ich begreife aber nicht, wenn von Befürworterseite an der Gemeindever-sammlung alle Gegner als Profiteure und Verhinderer hingestellt und lautstark abgestempelt werden. Und ich begreife noch viel weniger, wenn mir während einer beabsichtigten Antwort auf diese sich völlig daneben befindenden Äusserungen dieses Redners durch den Vorgänger als Gemeindeammann das Mikrofon entrissen wird. Ich wollte diese sich neben der Wahrheit befindenden Anschuldigungen ins rechte Licht rücken. Klar war ich wegen dieser Falschanschuldigungen aufgewühlt. Aber anscheinend wollte die Befürworterseite auf Anhieb nichts von mir und auch nichts von der Gegnerseite hören. Das Entreissen des Mikrofons hat mit Redefreiheit und Legalität gar nichts mehr zu tun. Wenn etwas planerisch dermassen daneben liegt, das ist meine Erkenntnis, sollte man sich dazu ungehindert äussern dürfen. Darum ein überzeugtes Nein zum begehrten Nachtragskredit von 38 000 Franken.
ROGER GUJER, ZUZGEN