Über die Argumente des kürzlich in Briefkästen verteilten Flugblattes «Heiratsstrafe abschaffen …», unterzeichnet von Politikern von FDP, GLP, Grünen und SP, muss man sich in mancherlei Hinsicht wundern: Warum soll die schon lange verfassungswidrige ...
Über die Argumente des kürzlich in Briefkästen verteilten Flugblattes «Heiratsstrafe abschaffen …», unterzeichnet von Politikern von FDP, GLP, Grünen und SP, muss man sich in mancherlei Hinsicht wundern: Warum soll die schon lange verfassungswidrige «Heiratsstrafe» durch einen Systemwechsel auf die Individualbesteuerung abgelöst werden? Warum nicht sehr viel einfacher durch eine Anpassung der Steuertabellen, wie es einige Kantone bereits handhaben? Warum der grosse Mehraufwand, der auch die Steuererklärenden selber trifft? Warum in der Zeit knapper Ressourcen Steuerausfälle in Kauf nehmen, unter der vagen Inaussichtstellung einer zukünftigen Kompensation? Warum zielt diese Argumentation vorrangig auf die steuerliche Seite und nicht auf die AHV, wo die Ungleichbehandlung gravierender ist? Die steuerliche «Abschaffung der Heiratsstrafe» erscheint deshalb als Alibi zur Verschleierung anderer Ziele (Mütter aus wirtschaftlichen und ideologischen Gründen ins Berufsleben zu zwingen). Mittel zu diesem Zweck ist eine massive «Umverteilung» der finanziellen Lasten auf traditionelle Familienstrukturen. Gleichzeitig wird damit die intensive Heimarbeit insbesondere von Müttern – die oft auch anderen Kindern zugutekommt – nicht nur völlig abgewertet, sondern sogar bestraft, indem ihre Kinderabzüge verfallen und in der Folge solche ungleich verdienenden Ehepaare höher besteuert werden. Folgekosten der familiären Auflösung, z. B. im psychologisch-psychiatrischen Bereich, werden ignoriert. Deshalb unbedingt «Nein» zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung.
MARTIN SCHMISSRAUTER, OBERMUMPF