Frage: Mein Vater hinterliess zwei Testamente: Im ersten bin ich als Alleinerbe eingesetzt, im zweiten werde ich nach einem Streit nur noch auf den Pflichtteil gesetzt. Das zweite Testament wurde mit Bleistift, auf Englisch und nur mit «Neujahr 2017» datiert. Ist dieses ...
Frage: Mein Vater hinterliess zwei Testamente: Im ersten bin ich als Alleinerbe eingesetzt, im zweiten werde ich nach einem Streit nur noch auf den Pflichtteil gesetzt. Das zweite Testament wurde mit Bleistift, auf Englisch und nur mit «Neujahr 2017» datiert. Ist dieses Testament überhaupt gültig und hebt es das ältere auf?
Antwort: Bei Testamenten sieht das Schweizer Recht klare Regeln vor: Für ein handschriftliches Testament (letztwillige Verfügung) ist erforderlich, dass der Erblasser es vollständig eigenhändig schreibt, persönlich unterschreibt und mit Datum versieht. Die Datumsangabe muss Jahr, Monat und Tag enthalten, sodass der Entstehungszeitpunkt nachgewiesen werden kann.
Interessant ist: Weder Sprache noch Schreibwerkzeug sind für die Gültigkeit entscheidend. Das Testament kann problemlos auf Englisch und mit Bleistift verfasst sein – entscheidend ist alleine, dass die letztwillige Verfügung klar und verständlich ist und dem Verfasser eindeutig zugeordnet werden kann. In Ihrem Fall gibt es keine Hinweise auf eine fehlende Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Niederschrift. Einzig die Formulierung «Neujahr 2017» ist ungewöhnlich. Schweizer Gerichte akzeptieren auch unpräzise Datumsangaben, wenn klar wird, dass das Testament nach dem ersten (vom 2.9.2016) verfasst wurde. Allgemein gilt, dass das Fehlen des Datums unschädlich bleibt, solange es darauf nicht ankommt oder dieses anderweitig feststellbar ist. Da «Neujahr 2017» eindeutig nach dem alten Testament liegt, ist die Reihenfolge klar. Das jüngere Testament hebt grundsätzlich das ältere auf, ausser der Wille des Erblassers war eine Ergänzung. Im geschilderten Fall spricht jedoch alles für eine vollständige Neuregelung. Ihr Fazit: Sie sind durch das zweite Testament auf den Pflichtteil beschränkt, es gilt also – leider – das neuere Testament.
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