Frage: Mein Notebook konnte ich plötzlich nicht mehr starten. Da die Garantiefrist abgelaufen ist, habe ich den Computer vor zwei Monaten zur Reparatur gebracht. Nachdem sich der Computerladen nicht gemeldet hat, habe ich wiederholt nachgefragt. Ich wurde aber immer wieder ...
Frage: Mein Notebook konnte ich plötzlich nicht mehr starten. Da die Garantiefrist abgelaufen ist, habe ich den Computer vor zwei Monaten zur Reparatur gebracht. Nachdem sich der Computerladen nicht gemeldet hat, habe ich wiederholt nachgefragt. Ich wurde aber immer wieder vertröstet und hingehalten. Nun ist mir der Geduldsfaden gerissen. Muss ich mir die Hinhaltetaktik des Computerladens noch lange gefallen lassen?
Antwort: Nein. Sie haben einen Werkvertrag abgeschlossen. Ein bestimmter Termin für die Erledigung der Reparatur wurde dabei zwar nicht vereinbart. Trotzdem müssen Sie nicht tatenlos zuwarten, bis der Computerladen endlich mit der Arbeit beginnt. Da nicht etwas anderes vereinbart wurde, hätte das Geschäft laut Gesetz sofort mit der Reparatur beginnen müssen. Wer wie Sie immer wieder vertröstet wird, kann dem Händler einmal eine kurze Nachfrist setzen. Verspätet sich die Reparatur wieder, können Sie vom Vertrag zurücktreten, den Computer zurückverlangen und das Gerät anderswo in Reparatur geben. Aus Gründen der Beweissicherung sollte sowohl die Ansetzung der Nachfrist als auch der Rücktritt vom Vertrag mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen. Wie lange die Nachfrist sein muss, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Verbindliche Richtlinien gibt es nicht. Es gilt aber folgende Regel: Je leichter die Leistung zu erbringen ist, desto kürzer darf die Nachfrist bemessen sein. In Ihrem Fall dürfte – da keine Ersatzteile zu bestellen sind – eine Nachfrist von einer Arbeitswoche genügen. Ist das Notebook bis dann noch immer nicht fertig, können Sie es so wie es ist herausverlangen. Wurde bereits ein Teil der Reparaturen erledigt, müssen Sie diese im entsprechenden Umfang bezahlen. Allerdings nur dann, wenn die bereits ausgeführten Reparaturarbeiten überhaupt verwertbar sind.
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