Frage: Beim Abendspaziergang mit meinem Dackel Waldo wurden wir bei der Schule plötzlich von einem grossen Hund überrascht. Er griff Waldo an und biss ihn tief ins Bein. Die Tierarztrechnung beträgt mehrere hundert Franken. Der andere Hundehalter meint, er zahle ...
Frage: Beim Abendspaziergang mit meinem Dackel Waldo wurden wir bei der Schule plötzlich von einem grossen Hund überrascht. Er griff Waldo an und biss ihn tief ins Bein. Die Tierarztrechnung beträgt mehrere hundert Franken. Der andere Hundehalter meint, er zahle höchstens die Hälfte. Muss ich das akzeptieren?
Antwort: Nein. Nach Schweizer Recht haftet der Tierhalter für den Schaden, den sein Tier verursacht. Bei Hunden heisst das: Wer einen Hund hält, muss ihn so beaufsichtigen und sichern, dass er andere Menschen und Tiere nicht gefährdet. Ganz automatisch ist die Haftung aber nicht. Der Hundehalter kann sich entlasten, wenn er beweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat – oder dass der Schaden auch bei grösster Sorgfalt passiert wäre. Dieser Beweis dürfte hier schwierig sein. Nach Ihrer Schilderung war der andere Halter mit seinen Kindern auf dem Spielplatz. Um sie auf der Schaukel anzustossen, legte er die Hundeleine einfach auf den Boden. Kurz darauf kam Waldo vorbei – und der Hund stürmte los. Gerade bei einer Schule oder einem Spielplatz muss man damit rechnen, dass Spaziergänger, Kinder oder andere Hunde auftauchen. Wer seinen Hund dann nicht festhält oder zuverlässig sichert, handelt nicht sorgfältig genug. Folge: Der andere Hundehalter muss die notwendigen und angemessenen Tierarztkosten für Waldos Behandlung vollständig ersetzen. Eine hälftige Zahlung genügt nicht, nur weil er das so möchte. Anders kann es aussehen, wenn Waldo den anderen Hund provoziert hat oder Sie selbst zur Eskalation beigetragen haben – etwa indem Sie Ihren Hund unkontrolliert auf den anderen zulaufen liessen. Dann kann der Ersatzanspruch gekürzt werden. Nach Ihrer Schilderung war Waldo jedoch lediglich Opfer und nicht Auslöser des Angriffs.
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