Frage: Wir sind aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Wir haben einiges geändert. Beispielsweise liessen wir die Wände rot anstreichen, um der tristen Wohnung ein wenig Leben zu verleihen. In der Abschlussrechnung wurden uns nun die Malerkosten für den Neuanstrich der ...
Frage: Wir sind aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Wir haben einiges geändert. Beispielsweise liessen wir die Wände rot anstreichen, um der tristen Wohnung ein wenig Leben zu verleihen. In der Abschlussrechnung wurden uns nun die Malerkosten für den Neuanstrich der farbigen Wände in Rechnung gestellt. Müssen wir die Rechnung bezahlen?
Antwort: Jein. Werden Veränderungen an einer Mietwohnung vorgenommen, muss die Wohnung beim Auszug wieder in den Originalzustand zurückversetzt werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Ihnen der Vermieter eine schriftliche Genehmigung für die Umgestaltung gegeben hat. Fallen nach Ihrem Auszug Kosten an, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, müssen Sie diese Kosten übernehmen. Als Beispiel wäre eine übermässige Nutzung – etwa durch häufiges Rauchen – zu nennen. Da die Wohnungseinrichtung nicht ewig hält und irgendwann kaputt geht, hat sich eine Lebensdauertabelle etabliert. Diese beschreibt die durchschnittliche Abnutzung von Gegenständen und Einrichtungen. Ist die Lebensdauer abgelaufen, muss der Mieter im Falle der Unbrauchbarkeit des betroffenen Objekts nicht mehr für die Reparatur/Neuanschaffung aufkommen. Geht ein Gegenstand vor Ablauf dieser Dauer zugrunde, muss der Mieter anteilig dafür die Kosten übernehmen. In Ihrem Fall hat der Wandanstrich (Dispersionsfarbe) gemäss oben genannter Tabelle eine Lebensdauer von acht Jahren. Da Sie bereits elf Jahre in der Wohnung gelebt haben, müssen Sie nicht mehr für den Neuanstrich aufkommen. Dieser ist nun sowieso von Nöten und die Kosten werden vom Vermieter getragen. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Maler mehrmals mit Weiss malen muss, um das Rot komplett zu bedecken. In diesem Fall sind die dadurch entstehenden Mehrkosten von Ihnen zu tragen.
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