Frage: Um meine Fähigkeiten als Motorradfahrer zu verbessern und mir einen sichereren Fahrstil anzueignen, nahm ich an einem Fahrtraining auf einer Rennstrecke teil. In einer Kurve kam es zu einem Unfall mit einem weiteren Teilnehmer. Folgen des Unglücks waren diverse ...
Frage: Um meine Fähigkeiten als Motorradfahrer zu verbessern und mir einen sichereren Fahrstil anzueignen, nahm ich an einem Fahrtraining auf einer Rennstrecke teil. In einer Kurve kam es zu einem Unfall mit einem weiteren Teilnehmer. Folgen des Unglücks waren diverse Knochenbrüche sowie ein längerer Spitalaufenthalt. Die SUVA hat nun meine Versicherungsleistungen um 50 Prozent gekürzt. Dabei war ich doch extra auf einer Rennstrecke mit Sturzräumen und professioneller Streckenabsicherung unterwegs, um eine möglichst grosse Sicherheit zu gewährleisten. Ist die Reduktion zulässig?
Antwort: Ja. Laut Rechtsprechung zählt eine Handlung als absolutes Wagnis, wenn diese mit Gefahren verbunden ist, die unabhängig von den konkreten Verhältnissen nicht auf ein vernünftiges Mass herabgesetzt werden können. Eine solche Situation haben Richter in einem ähnlichen Fall angenommen. Bei den von Ihnen genannten Fahroder Renntrainings wird oft mit einer langsamen Einführungsrunde begonnen. Danach tasten sich die Teilnehmer Runde für Runde an das Limit ihres Könnens sowie an die Grenzen des Motorrads. Da jeweils mehrere Fahrer gemeinsam unterwegs sind, entsteht zudem eine gewisse Wettkampfsituation. Des Weiteren besteht insbesondere vor oder nach Kuppen eine erhöhte Gefahr für die Lenker, da an diesen Stellen die Sicht beschränkt ist. Nimmt man all diese Faktoren zusammen, ist das Risiko eines Sturzes selbst für erfahrene Lenker nicht unbedeutend. Folgt man der Argumentation des Bundesgerichts, gingen Sie mit dem Besuch des Fahrtrainings auf der Rennstrecke ein Wagnis ein. Denn sowohl Sturzräume als auch professionelle Streckenabsicherung vermögen nicht, das Risiko auf ein vernünftiges Mass zu beschränken. Die SUVA ist somit berechtigt, die Versicherungsleistungen um rund 50 Prozent zu kürzen. Beachte: Ausgenommen von dieser Regelung sind sogenannte Fahrsicherheitskurse.
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