Frage: Unter uns wohnt ein begeisterter Grilleur. Im Sommer liegt unsere ganze Wohnung im Rauchschild, abends zieht sein Zigarettenrauch durchs gekippte Schlafzimmerfenster. Nun füttert er auch noch Vögel auf dem Balkon. Müssen wir das alles hinnehmen?
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Frage: Unter uns wohnt ein begeisterter Grilleur. Im Sommer liegt unsere ganze Wohnung im Rauchschild, abends zieht sein Zigarettenrauch durchs gekippte Schlafzimmerfenster. Nun füttert er auch noch Vögel auf dem Balkon. Müssen wir das alles hinnehmen?
Antwort: Nein. Auf dem eigenen Balkon ist vieles erlaubt, aber nicht alles. Grillieren und Rauchen sind grundsätzlich zulässig. Verboten sind erst übermässige Immissionen, also Einwirkungen wie Rauch oder Gestank, die nach Lage der Wohnungen und Ortsgebrauch nicht mehr zumutbar sind. Ob eine Störung «übermässig» ist, beurteilen die Gerichte nach objektiven Kriterien und einer Interessenabwägung. Das bedeutet für Sie konkret: Verschwinden Sie regelmässig in einer Rauch- oder Grillwolke oder dringt der Rauch ständig in Ihre Wohnung, kann das eine übermässige Störung sein. Dann darf – und muss – der Vermieter einschreiten, etwa Zeiten einschränken oder gewisse Verhaltensregeln durchsetzen. Gibt es eine Hausordnung, die Holzkohlegrills verbietet, muss Ihr Nachbar tatsächlich auf Gas- oder Elektrogrill wechseln. Hält er sich nicht daran, können Sie den Vermieter schriftlich zur Durchsetzung der Hausordnung auffordern. Zieht der Rauch nur gelegentlich bei offenem Fenster hoch, wird das eher als hinzunehmende Beeinträchtigung gelten.
Beim Zigarettenrauchen auf dem Balkon sind die Gerichte zurückhaltender: Der blosse Genuss – ohne Dauerqualm und ohne bewusstes Hineinrauchen ins Treppenhaus oder direkt in Nachbars Fenster – gilt meist noch als sozial üblich.
Das Vogelfüttern ist erlaubt, solange keine übermässige Verschmutzung oder Lärmplage entsteht. Singvögel sind selten ein Problem. Anders bei Tauben: Werden diese angefüttert und verschmutzen Fassade, Balkon oder gefährden die Gesundheit, kann der Vermieter ein Fütterungsverbot durchsetzen.
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