Frage: Kurz vor dem Mittag rief mich eine Verkäuferin an und pries mir ein «einzigartiges» Gläserset für 95 Franken an. Überrumpelt sagte ich sofort zu. Jetzt bereue ich den Entscheid und würde den Kauf gerne rückgängig machen. Muss ich ...
Frage: Kurz vor dem Mittag rief mich eine Verkäuferin an und pries mir ein «einzigartiges» Gläserset für 95 Franken an. Überrumpelt sagte ich sofort zu. Jetzt bereue ich den Entscheid und würde den Kauf gerne rückgängig machen. Muss ich trotzdem bezahlen?
Antwort: Ja. Überraschende Verkaufsanrufe zur Unzeit, eine freundliche Stimme, ein vermeintliches Schnäppchen – und schon ist der Vertrag perfekt: Auch mündliche Verträge am Telefon sind rechtlich verbindlich. Wer «Ja» sagt, verpflichtet sich grundsätzlich zur Zahlung. Das Gesetz kennt aber einen besonderen Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten in Überrumpelungssituationen: das sogenannte Haustürgeschäft. Dazu können auch gewisse Telefonverkäufe gehören. Befindet man sich in einer solchen Situation, steht einem ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. In dieser Frist kann man sich schriftlich oder – mit Beweisrisiko – mündlich vom Vertrag lösen. Damit dieses Widerrufsrecht überhaupt besteht, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um einen Konsumvertrag für private Zwecke handeln, der Kunde muss sich in einer überraschenden Situation befinden – etwa zuhause oder in einem unerwarteten Telefonat – und der Wert der Leistung muss mehr als 100 Franken betragen. Unterhalb dieser Schwelle sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor. In Ihrem Fall liegt der Preis leider bei 95 Franken und damit knapp unter der gesetzlichen Grenze. Ein Rücktrittsrecht aufgrund eines Haustürgeschäfts besteht somit nicht. Sie sind an Ihre telefonische Zusage gebunden und müssen den Kaufpreis bezahlen, sofern keine anderen besonderen Gründe (etwa arglistige Täuschung) vorliegen. Wichtig zu wissen: Das erwähnte Widerrufsrecht gilt nicht für Käufe an Messen – dort rechnet der Gesetzgeber mit einer bewussten Kaufsituation, nicht mit Überrumpelung.
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