Frage: Bei meinem Auto mussten die Zündkerzen ersetzt werden. Als ich jedoch die Rechnung prüfte, staunte ich nicht schlecht: Die Garage hatte 115 Franken für Zusatzarbeiten verrechnet – darunter den Ersatz des Ölfilters und das Auffüllen des ...
Frage: Bei meinem Auto mussten die Zündkerzen ersetzt werden. Als ich jedoch die Rechnung prüfte, staunte ich nicht schlecht: Die Garage hatte 115 Franken für Zusatzarbeiten verrechnet – darunter den Ersatz des Ölfilters und das Auffüllen des Scheibenwischerwassers. Diese Arbeiten hatte ich gar nicht in Auftrag gegeben. Muss ich diese unbestellten Leistungen wirklich bezahlen?
Antwort: Nicht zwingend. Als Kunde sind Sie grundsätzlich nur verpflichtet, jene Leistungen zu bezahlen, die Sie ausdrücklich bestellt haben. Führen Werkstätten zusätzliche Arbeiten ohne Ihre Zustimmung aus, spricht man von einer sogenannten Auftragsüberschreitung. Ob diese zulässig ist, hängt davon ab, ob die ausgeführten Arbeiten geboten waren. Bei betriebsnotwendigen Eingriffen – etwa, wenn sicherheitsrelevante oder für den Betrieb unerlässliche Teile betroffen sind – darf die Garage im Interesse des Fahrzeughalters handeln. Im geschilderten Fall war Ihr Ölfilter fast vollständig verstopft, sodass ein ernster Motorschaden drohte. Hier durfte die Garage annehmen, dass Sie als Eigentümer die Reparatur wünschen. Das Gesetz sieht in solchen Fällen ein mutmassliches Einverständnis vor. Sie müssen dafür also sowohl das Material als auch die Arbeitszeit bezahlen.
Anders verhält es sich beim Auffüllen des Scheibenwischerwassers. Diese Arbeit ist zwar nützlich, aber nicht zwingend erforderlich. Hier besteht kein Automatismus, dass Sie für den Aufwand aufkommen müssen. In der Regel müssen Sie – wenn überhaupt – nur die Materialkosten tragen, nicht aber den Lohn für die Arbeitszeit. Zudem können Sie verlangen, dass die Garage unnötige Arbeiten rückgängig macht, falls dies noch möglich ist und kein Schaden daraus entsteht. Gut zu wissen: Nicht Sie, sondern die Garage muss beweisen, welche Arbeiten Sie tatsächlich in Auftrag gegeben haben.
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