Frage: Ein Kollege behauptet, Velofahrer würden nicht gebüsst, weil sie keinen Tacho haben und ihre Geschwindigkeit gar nicht kennen. Ich selbst wurde aber ausserorts mit 118 km/h (erlaubt 80 km/h) geblitzt. Mein Tacho war defekt. Habe ich mit einer Einsprache eine ...
Frage: Ein Kollege behauptet, Velofahrer würden nicht gebüsst, weil sie keinen Tacho haben und ihre Geschwindigkeit gar nicht kennen. Ich selbst wurde aber ausserorts mit 118 km/h (erlaubt 80 km/h) geblitzt. Mein Tacho war defekt. Habe ich mit einer Einsprache eine Chance?
Antwort: Ehrlich gesagt, nein. Weder das Velo noch Ihr Auto bewegen sich in einem rechtsfreien Raum. Auch Velofahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. Wer etwa in einer engen 30er Zone talwärts «im Sturzflug» unterwegs ist, riskiert sehr wohl eine Busse – notfalls wegen unangepasster Geschwindigkeit oder Gefährdung. Für schnelle E Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h gilt bei neuen Velos eine Tachopflicht. Hier können Überschreitungen in einer Tempo-30-Zone direkt gemessen und bestraft werden.
Zu Ihrem Fall: Juristisch unterscheidet man zwischen dem objektiven Tatbestand (Was ist passiert?) und dem subjektiven Tatbestand (mit welcher inneren Haltung wurde gehandelt?). Eine Überschreitung von 38 km/h ausserorts erfüllt den objektiven Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung – daran ändert der defekte Tacho nichts. Spannender ist die innere Seite: Für eine grobe Verkehrsregelverletzung genügt grobfahrlässiges Verhalten. Als ortskundiger, erfahrener Lenker kennen Sie die Begrenzung, und der Unterschied im Fahrgefühl zwischen 80 km/h und fast 120 km/h ist deutlich. Wer trotzdem so schnell unterwegs ist, nimmt eine massive Überschreitung zumindest in Kauf. Das wertet die Rechtsprechung regelmässig als grobe Fahrlässigkeit. Ein kaputter Tacho entschuldigt diese Sorgfaltspflichtverletzung nicht – im Gegenteil: Wenn ein Instrument defekt ist, muss man sich umso mehr auf die Strasse und den Verkehr achten. Mit einer Verurteilung und einem Führerausweisentzug ist daher zu rechnen.
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