Frage: Im Sommer setze ich mich oft mit Flip-Flops oder Sandalen ans Steuer. Immer wieder höre ich aber, das sei verboten oder führe im Ernstfall gar zum Verlust des Führerausweises. Wie sieht die rechtliche Lage tatsächlich aus: Darf ich in der Schweiz mit ...
Frage: Im Sommer setze ich mich oft mit Flip-Flops oder Sandalen ans Steuer. Immer wieder höre ich aber, das sei verboten oder führe im Ernstfall gar zum Verlust des Führerausweises. Wie sieht die rechtliche Lage tatsächlich aus: Darf ich in der Schweiz mit beliebigem Schuhwerk Auto fahren oder droht Ärger?
Antwort: Die gute Nachricht vorweg: Im Schweizer Gesetz gibt es kein explizites Verbot, das das Fahren mit Sandalen, Flip-Flops, High Heels oder gar barfuss untersagt. Insbesondere im Sommer ist es verständlich, dass viele auf festes Schuhwerk verzichten wollen. Doch auch wenn kein klares Verbot existiert, bedeutet das nicht, dass keine Risiken bestehen. Denn das Strassenverkehrsgesetz verlangt von Fahrzeuglenkern, dass sie ihr Fahrzeug stets vollständig beherrschen – und zwar bei jeder Strassen- und Wettersituation. Genau hier liegt die Krux: Offene, lose oder hohe Schuhe können dazu führen, dass das Gefühl für das Bremspedal fehlt, man beim Betätigen der Pedale abrutscht oder sich der Schuh gar verkeilt. Solche Situationen können fatale Folgen haben und tatsächlich zu schweren Unfällen führen. Die Behörden greifen spätestens dann ein, wenn es kracht: Wird nachgewiesen, dass ungeeignetes Schuhwerk zum Unfall geführt hat, kann dies schwere rechtliche Konsequenzen haben. Einerseits droht ein Strafverfahren bis hin zum Entzug des Führerausweises. Andererseits kann auch die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress nehmen – im Extremfall zahlen Sie die Kosten am Ende selber. Die Temperaturen spielen dabei keine Rolle: Sie dürfen im Winter mit Sandalen fahren oder im Sommer Gummistiefel wählen – das Risiko bleibt gleich. Empfehlenswert sind immer geschlossene, flache und gutsitzende Schuhe. So haben Sie Ihr Fahrzeug jederzeit sicher im Griff und müssen auch bei einem Unfall keine bösen rechtlichen Überraschungen fürchten.
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