Rechtsfragen, beantwortet vom Fricker Anwalt Cornel Wehrli
Frage: Ich bin seit über 35 Jahren als Elektriker in derselben Firma angestellt. Kurz vor meiner Pension hat mir der neue Chef überraschend gekündigt, angeblich aus Gründen der Erschöpfung ...
Rechtsfragen, beantwortet vom Fricker Anwalt Cornel Wehrli
Frage: Ich bin seit über 35 Jahren als Elektriker in derselben Firma angestellt. Kurz vor meiner Pension hat mir der neue Chef überraschend gekündigt, angeblich aus Gründen der Erschöpfung und wegen Konflikten mit meinem direkten Vorgesetzten. Die Kündigung kam ohne Vorwarnung. Darf er das einfach so – insbesondere, weil ich kurz vor der Pensionierung stehe und mein ganzes Berufsleben für diese Firma gearbeitet habe?
Antwort: Nein. Ihre Enttäuschung ist nachvollziehbar. Im Schweizer Arbeitsrecht gilt zwar die sogenannte Kündigungsfreiheit: Arbeitgeber dürfen grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Doch gerade bei langjährigen, älteren Mitarbeitenden, die kurz vor der Pension stehen, setzt das Gesetz dem Handeln des Arbeitgebers gewisse Grenzen. Das Bundesgericht hat mehrfach betont, dass in solchen Fällen eine erhöhte Fürsorgepflicht besteht. Konkret bedeutet dies: Ihr Arbeitgeber muss sich vor einer Kündigung intensiv um alternative Lösungen bemühen, etwa die Versetzung in einen anderen Bereich oder die Entschärfung von Konflikten durch Gespräche oder Anpassung der Arbeitsbedingungen. Eine Kündigung «aus heiterem Himmel», ohne vorherige ernsthafte Bemühungen um einen Verbleib im Unternehmen, verstösst gegen diese Fürsorgepflicht und kann unter Umständen als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden. Das Gesetz schützt Sie aber auch bei einer rechtsmissbräuchlichen Kündigung nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes: Die Kündigung bleibt grundsätzlich wirksam. Sie können jedoch während der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben und haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. Lassen Sie sich beraten, damit Ihre langjährige Treue zur Firma auch finanziell angemessen gewürdigt wird – das ist Ihr gutes Recht.
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