Frage: Mein Arbeitgeber schreibt mir vor, wie und wann ich meine Pausen zu nehmen habe. Er will zudem, dass ich während der Mittagspause das Telefon bediene. Zu guter Letzt zieht er mir noch meine Raucherpausen von der Arbeitszeit ab. Ist das zulässig?
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Frage: Mein Arbeitgeber schreibt mir vor, wie und wann ich meine Pausen zu nehmen habe. Er will zudem, dass ich während der Mittagspause das Telefon bediene. Zu guter Letzt zieht er mir noch meine Raucherpausen von der Arbeitszeit ab. Ist das zulässig?
Antwort: Die Pausenregelung sorgt in vielen Unternehmen regelmässig für Diskussionen. Das Arbeitsgesetz (ArG) gibt hierbei klare Vorgaben. Ab einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5½ Stunden haben Arbeitnehmende Anspruch auf mindestens 15 Minuten Pause, bei über sieben Stunden sind es 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden eine ganze Stunde. Diese Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen nicht durch Vertrag oder interne Regelungen verkürzt werden – selbst wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Die Pausen dienen dem Gesundheitsschutz und sind zwingend einzuhalten. Arbeitgeber haben das Weisungsrecht, wie Pausen gestaltet werden, dürfen aber nicht die Mindestvorgaben unterschreiten.
Doch wie sieht es mit Raucherpausen aus? Einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Raucherpausen gibt es nicht. Wenn der Arbeitgeber diese gewährt, darf er diese Zeit grundsätzlich von der effektiven Arbeitszeit abziehen oder eine entsprechende Nacharbeit verlangen. Anders liegt der Fall, wenn Arbeitnehmende während der gesetzlich vorgeschriebenen Pause nicht wirklich frei verfügen können, etwa weil sie Telefondienst leisten müssen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Pause im Sinne des Gesetzes, sondern um Arbeitszeit – diese Zeit muss Ihnen angerechnet und bezahlt werden.
Fazit: Ihr Chef darf Raucherpausen von der Arbeitszeit abziehen. Leistet jedoch jemand Telefondienst während der Pause, so gilt diese Zeit als Arbeitszeit.
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