Frage: Mein neuer Nachbar sorgt sich sehr um die Sicherheit seines Eigentums. Deshalb hat er auf seinem Grundstück mehrere Überwachungskameras installiert. Eine davon erfasst jedoch auch unsere Einfahrt – es ist genau zu sehen, wer bei uns ein- und ausgeht. Dieses  ...
 												
			Frage: Mein neuer Nachbar sorgt sich sehr um die Sicherheit seines Eigentums. Deshalb hat er auf seinem Grundstück mehrere Überwachungskameras installiert. Eine davon erfasst jedoch auch unsere Einfahrt – es ist genau zu sehen, wer bei uns ein- und ausgeht. Dieses Gefühl, ständig beobachtet zu werden, ist sehr unangenehm. Muss ich das akzeptieren?
Antwort: Nein, das müssen Sie nicht. Private Überwachungskameras sind in der Schweiz klaren Regeln unterworfen. Ein Eigentümer darf zwar sein Haus und Garten vor Einbruch und Vandalismus schützen – jedoch nur im notwendigen Rahmen. Die Kamera Ihres Nachbarn darf deshalb ausschliesslich jene Bereiche filmen, die zum Schutz seines Eigentums unbedingt nötig sind. Eine dauerhafte Überwachung Ihrer Einfahrt ist durch seinen Schutzbedarf nicht zu rechtfertigen. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Im Klartext: Die berechtigten Interessen des Nachbarn finden dort ihre Grenze, wo Ihre Rechte als Nachbarin oder Nachbar beeinträchtigt werden. Fühlt man sich durch eine Kamera gestört, sollte man das Gespräch suchen und eine Neuausrichtung oder Entfernung der Kamera verlangen. Weigert sich Ihr Nachbar, können Sie sich ans Gericht wenden. Die Gerichte können die Entfernung oder richtige Ausrichtung der Kamera anordnen. Wichtig: Wer eine Privatkamera betreibt, muss zudem mittels gut sichtbarem Hinweis über die Videoüberwachung informieren. Gespeicherte Aufnahmen sind sicher zu verwahren und müssen, sofern nichts Aussergewöhnliches passiert ist, in der Regel nach 24 Stunden gelöscht werden. Nur bei Ferienabwesenheit darf diese Frist verlängert werden. Gesammelte Bilder dürfen ausschliesslich zur Sicherung von Bewohnern und Eigentum verwendet werden – andere Zwecke, etwa eine Überwachung von Nachbarn, sind unzulässig.
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