Frage: Ich musste notfallmässig zu meinem Hausarzt. Dieser bestätigte in einem Arztzeugnis meine Arbeitsunfähigkeit. Mein Arbeitgeber will das Arztzeugnis aber nicht akzeptieren. Er verlangt, dass ich zu seinem Vertrauensarzt gehe. Muss ich das wirklich, mein Arzt ist ...
Frage: Ich musste notfallmässig zu meinem Hausarzt. Dieser bestätigte in einem Arztzeugnis meine Arbeitsunfähigkeit. Mein Arbeitgeber will das Arztzeugnis aber nicht akzeptieren. Er verlangt, dass ich zu seinem Vertrauensarzt gehe. Muss ich das wirklich, mein Arzt ist doch kein Lügner.
Antwort: Ja. Von Gesetzes wegen besteht die Pflicht des Arbeitgebers, bei Krankheit des Arbeitnehmers den Lohn während einer gewissen Zeit weiter zu bezahlen. Der Arbeitnehmer muss dabei nachweisen, dass er tatsächlich krank ist. Dies kann er unter anderem durch ein Arztzeugnis seines Hausarztes tun. Ein solches Zeugnis muss der Arbeitgeber aber nicht einfach akzeptieren. Hat der Arbeitgeber begründeten Anlass, die Richtigkeit des ihm vorgelegten Arztzeugnisses infrage zu stellen, hat er das Recht, einen Vertrauensarzt beizuziehen. Er kann dem Arbeitnehmer daher die Weisung erteilen, seine behauptete Arbeitsunfähigkeit von dem von ihm bestimmten Arzt überprüfen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Pflicht nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag enthalten ist. Verweigert der Arbeitnehmer den Besuch beim Vertrauensarzt, obschon die Aufforderung sachlich gerechtfertigt war, gilt er im Allgemeinen als gesund. Er verliert daher in diesem Fall seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Beim Vertrauensarzt handelt es sich nicht um einen mit besonderer behördlicher Autorität ausgestatteten Mediziner, sondern um einen vom Arbeitgeber ausgewählten Arzt. Die Kosten der Untersuchung muss der Arbeitgeber tragen. Der Vertrauensarzt ist zudem an das Arztzeugnis gebunden. Der Arbeitgeber erhält vom Vertrauensarzt daher lediglich Bescheid über die Dauer und den Grad der Arbeitsunfähigkeit sowie die Antwort auf die Frage, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt, also keine Diagnose.
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