Frage: Ich wohne in einem Einfamilienhaus in einem dicht bebauten Quartier. Abends parke ich in einer Seitenstrasse und nehme für den Heimweg eine kleine Abkürzung über den Rasen meines Nachbarn. Ich halte Abstand zu seinem Haus und dachte, ihn nicht zu stören. Nun ...
Frage: Ich wohne in einem Einfamilienhaus in einem dicht bebauten Quartier. Abends parke ich in einer Seitenstrasse und nehme für den Heimweg eine kleine Abkürzung über den Rasen meines Nachbarn. Ich halte Abstand zu seinem Haus und dachte, ihn nicht zu stören. Nun hat er mich wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Ist das richtig, ich betrete ja nur seinen Rasen, nicht sein Haus?
Antwort: Ja, das kann strafbar sein. Der Hausfriedensbruch schützt nicht nur das Innere eines Hauses, sondern den ganzen privaten Hausbereich: also Haus, Wohnung und den unmittelbar dazugehörigen Garten, Hof oder Sitzplatz, sofern dieser erkennbar privat abgegrenzt ist – etwa durch Zaun, Hecke, Mauer oder eine klare Gartengestaltung. Die Abgrenzung muss nicht lückenlos sein; entscheidend ist, dass man sieht: Hier beginnt die Privatsphäre. Strafbar ist nur, wer den Bereich gegen den Willen des Eigentümers oder Mieters betritt oder trotz Aufforderung nicht weggeht. Dieser Wille kann ausdrücklich geäussert werden («Bitte gehen Sie nicht über meinen Rasen») oder sich aus den Umständen ergeben – ein privater Garten ist offensichtlich kein öffentlicher Weg. Sie müssen zudem wissen oder zumindest in Kauf nehmen, dass Ihr Nachbar das Betreten nicht will. Wenn Sie ehrlich meinten, es störe ihn nicht, kann dieser Vorsatz unter Umständen fehlen. Spätestens nach einer klaren Aufforderung oder einer Anzeige ist aber unmissverständlich, dass die «Abkürzung» nicht erwünscht ist. Wer dann weiter über den Rasen geht, handelt bewusst gegen den Willen des Berechtigten und riskiert eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch. Mein Rat: Suchen Sie das Gespräch, entschuldigen Sie sich und sagen Sie zu, die Abkürzung künftig zu unterlassen. Das erhöht die Chancen, dass Ihr Nachbar den Strafantrag zurückzieht.
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