Frage: Ich habe meine Ferien nach Zypern im Reisebüro gebucht. Nachdem ich gestern am Ferienziel angekommen bin, ist meine Enttäuschung riesig. Weder weist das Hotel die angepriesene ruhige und gepflegte Lage auf, noch entsprechen die Hotelzimmer der Beschreibung im ...
Frage: Ich habe meine Ferien nach Zypern im Reisebüro gebucht. Nachdem ich gestern am Ferienziel angekommen bin, ist meine Enttäuschung riesig. Weder weist das Hotel die angepriesene ruhige und gepflegte Lage auf, noch entsprechen die Hotelzimmer der Beschreibung im Prospekt. Zur Beweissicherung habe ich alles fotografiert. Kann ich nun vom Reiseveranstalter Schadenersatz verlangen?
Antwort: Ja, Sie müssen aber gewisse Formalitäten einhalten. Nachdem Sie bei Ihrem Reiseveranstalter sowohl den Flug als auch die Unterbringung im Hotel gebucht haben, handelt es sich um eine Pauschalreise. Somit kommt das sogenannte Pauschalreisegesetz zur Anwendung. Nach diesem Gesetz müssen Mängel, die vor Ort festgestellt werden, so bald wie möglich schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form gegenüber dem betreffenden Dienstleistungsträger sowie gegenüber dem Vermittler gemeldet werden. Sie müssen daher zunächst die vorhandenen Mängel rügen. Achten Sie dabei darauf, dass dies in nachweisbarer Form erfolgt. Erst wenn keine Abhilfe geschaffen wird, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Viele Reisende überschätzen allerdings, wie hoch der Schadenersatz für die angetroffenen Mängel ausfällt. So beträgt beispielsweise die Preisreduktion (gerechnet vom Gesamtpreis) bei einem fehlenden Zimmerbalkon 10%. Eine schlechte Zimmerreinigung sowie ein fehlender Swimmingpool schlägt jeweils mit rd. 20% zu Buche. Bei Ungeziefer im Zimmer beträgt die Preisreduktion 10 bis 50%. Fehlen die Liegestühle oder die Sonnenschirme, können Sie mit einer Reduktion von 10% rechnen. Bei diesen Werten handelt es sich aber nur um grobe Richtwerte. Der Schadenersatz ist immer aufgrund der konkreten Verhältnisse im Einzelfall festzulegen. Eine Orientierungshilfe bildet dabei die sogenannte Frankfurter Tabelle, welche sich auch als Anhaltspunkt für Preisreduktionen in der Schweiz einsetzen lässt (Google: Reiserecht Frankfurter Tabelle).
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