Telefonratgeber: Die nicht abgeholte Kündigung

  04.06.2026 Ratgeber

Frage: In meinem Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorgesehen. Ich habe die Wohnung fristgerecht per Einschreiben gekündigt. Der Brief wurde vom Vermieter weder entgegengenommen noch auf der Post abgeholt und kam als «nicht abgeholt» ...


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