Telefonratgeber: Defekte Ware gekauft – Muss ich die Originalverpackung wirklich aufbewahren?

  06.11.2025 Ratgeber

Frage: Ich habe eine neue Kaffeemaschine gekauft, die aber zu Hause nicht richtig funktioniert. Die Verpackung habe ich schon weggeworfen. Der Verkäufer behauptet jetzt, ich könne ohne Originalverpackung nichts reklamieren. Ist das korrekt?

Antwort: Nein, das stimmt so nicht. Sie haben beim Kauf einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Grundsätzlich gilt zwar: Kein Geschäft ist verpflichtet, funktionierende Ware einfach so zurückzunehmen oder umzutauschen. Viele Händler bieten dennoch auf freiwilliger Basis eine Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit an – oft gegen Vorlage der Quittung und manchmal unter der Bedingung, dass die Originalverpackung noch vorhanden ist. Das liegt daran, dass der Artikel nur originalverpackt problemlos weiterverkauft werden kann. Diese Kulanzregelung gilt aber – und das ist entscheidend – ausschliesslich für einwandfreie, funktionierende Geräte. Liegt hingegen ein Defekt vor, sieht die rechtliche Lage ganz anders aus: Funktioniert das Produkt nicht wie versprochen – zum Beispiel erhitzt die Kaffeemaschine das Wasser nicht richtig – stehen Ihnen als Käufer gesetzliche Rechte zu. Dann dürfen Sie unabhängig von der Verpackung Folgendes verlangen:
1. Sie können vom Vertrag zurücktreten und erhalten Ihr Geld zurück. Einen Gutschein müssen Sie nicht akzeptieren.
2. Sie können einen Preisnachlass fordern.
3. Sie dürfen ein Ersatzgerät verlangen.
Eine Reparatur müssen Sie nur dann akzeptieren, wenn Sie vorab ausdrücklich zugestimmt haben. Diese gesetzlichen Rechte gelten aber nur bei tatsächlichen Mängeln. Stellt sich nach dem Kauf hingegen heraus, dass das Gerät farblich nicht passt oder nicht in den Schrank passt, besteht kein Rückgaberecht. In solchen Fällen bleibt es beim Kulanzangebot des Geschäfts – mit oder ohne Originalverpackung.

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Unsere Rechtsexperten sind jeden Mittwoch zwischen 13 und 14 Uhr unter der Telefonnummer 062 871 75 75 für Sie da. Sie können Ihre Frage auch mailen an nfzratgeber@wehrlipartner.ch


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