Frage: Bei einer gemeinsamen Autofahrt wollte mein Kollege einen ständig links fahrenden Autofahrer rechts überholen, damit wir nicht zu spät zu einem Termin kommen. Er meinte dazu, das sei mittlerweile erlaubt, da es eine neue Regelung gebe. Kann das wirklich stimmen, ...
Frage: Bei einer gemeinsamen Autofahrt wollte mein Kollege einen ständig links fahrenden Autofahrer rechts überholen, damit wir nicht zu spät zu einem Termin kommen. Er meinte dazu, das sei mittlerweile erlaubt, da es eine neue Regelung gebe. Kann das wirklich stimmen, oder droht ihm eine Strafe?
Antwort: Ihr Kollege bewegt sich auf dünnem Eis – und die Rechtslage ist klarer, als vielen scheinbar lieb ist. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz verlangt nach wie vor, dass grundsätzlich auf der rechten Fahrspur gefahren und links überholt wird. Das Rechtsüberholen bleibt damit grundsätzlich verboten und kann empfindliche Konsequenzen haben: Nebst Geldbussen sind auch Haftstrafen sowie ein Führerausweisentzug möglich. Kommt es zu einem Unfall, können zudem die Leistungen der Versicherung gekürzt werden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme, die häufig für Verwirrung sorgt: Im Kolonnenverkehr – also wenn sich auf mehreren Spuren Fahrzeuge stauen oder stockend fahren – ist das sogenannte «Rechtsvorbeifahren» zulässig. Dies bedeutet: Wenn auf der linken oder mittleren Spur der Verkehr stockt und Sie auf der rechten Spur an den stehenden oder langsam rollenden Fahrzeugen vorbeifahren, ist das erlaubt – aber nur dann, wenn Sie Ihre Geschwindigkeit konstant halten und mit besonderer Vorsicht fahren. Nicht erlaubt ist das gezielte Ausscheren, Überholen und sogleiche Wiedereinbiegen auf eine andere Spur in einem Zug – dies wäre wieder ein verbotenes, aktives Überholmanöver. Kurzum: Das Rechtsüberholen bleibt ausser in eng umrissenen Ausnahmefällen verboten. Ihr Kollege hätte also nicht einfach rechts überholen dürfen, selbst wenn es «schon so viele andere machen». Im Zweifel gilt: Lieber Geduld als Busse – und sicher ankommen!
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