Frage: Nach einer feuchtfröhlichen Après-Ski-Feier behauptete mein Freund, auf der Skipiste gäbe es keine Alkoholgrenze wie im Strassenverkehr und deshalb sei auch «betrunken Ski fahren» völlig legal. Stimmt das wirklich?
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Frage: Nach einer feuchtfröhlichen Après-Ski-Feier behauptete mein Freund, auf der Skipiste gäbe es keine Alkoholgrenze wie im Strassenverkehr und deshalb sei auch «betrunken Ski fahren» völlig legal. Stimmt das wirklich?
Antwort: Ja, allerdings ist es nicht ganz so einfach – und auf der sicheren Seite ist Ihr Freund keinesfalls. Fakt ist: In der Schweiz existiert für Skipisten tatsächlich keine konkrete, gesetzlich festgelegte Promillegrenze wie am Steuer eines Autos. Juristisch bedeutet das, es gibt in diesem Bereich – anders als etwa in Italien, wo eine Grenze von 0,5 Promille gilt – keine expliziten Vorschriften. Daher können Polizisten nicht einfach vor Ort Alkoholkontrollen machen.
Doch aufgepasst: Wer betrunken Ski oder Snowboard fährt, handelt trotzdem verantwortungslos und nicht risikofrei. Die sogenannten FIS-Verhaltensregeln – international anerkannte und in vielen Skigebieten angewandte Vorschriften – verpflichten jeden Schneesportler zu gegenseitiger Rücksichtnahme und angepasster Geschwindigkeit. Alkoholisiert ist das meist schwierig. Skigebietsbetreiber können Ihnen deshalb bei auffälligem Verhalten oder Gefahr für andere sehr wohl den Skipass entziehen und Sie von der Nutzung ausschliessen.
Kommt es zudem zum Unfall, droht doppeltes Ungemach: Versicherungen (Taggeld und Privathaftpflicht) dürfen bei nachgewiesenem, erheblichem Alkoholeinfluss die Versicherungsleistungen kürzen oder verweigern – Sie bleiben dann auf den Kosten sitzen und tragen gravierende finanzielle Folgen. Verletzen Sie mit Ihrer Trunkenheitsfahrt eine andere Person, droht Ihnen auch ein Strafverfahren.
Kurzum: Wer feiern will, feiert besser danach – und fährt nüchtern die Piste hinunter. So bleibt der Spass ungefährlich und der Versicherungsschutz erhalten.
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