Private Momente online – darf mein Freund mich einfach bei YouTube hochladen?
Frage: Mein Freund hält unsere Treffen oft mit dem Handy fest. Das stört mich beim Filmen selbst zwar nicht, doch ich habe ihn gebeten, diese Videos nicht auf ...
Private Momente online – darf mein Freund mich einfach bei YouTube hochladen?
Frage: Mein Freund hält unsere Treffen oft mit dem Handy fest. Das stört mich beim Filmen selbst zwar nicht, doch ich habe ihn gebeten, diese Videos nicht auf You-Tube zu stellen. Trotzdem veröffentlicht er weiterhin die Filme. Er meint nämlich, solange niemand beim Filmen widerspricht, sei auch die Veröffentlichung erlaubt. Muss ich das wirklich akzeptieren?
Antwort: Nein, das müssen Sie keineswegs! Nach Schweizer Recht entscheidet jede Person selbst, ob und wie sie gefilmt oder fotografiert wird – und noch wichtiger: Auch über die Veröffentlichung dieser Aufnahmen im Internet bestimmen Sie. Dass Sie das Filmen tolerieren, bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch mit dem Hochladen auf YouTube einverstanden sind. Für beides – Aufnahme und Veröffentlichung – braucht es getrennte Einwilligungen. Eine Veröffentlichung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ist in der Regel unzulässig.
Dass Sie dem Filmen nicht widersprachen, reicht also nicht: Ihr Freund darf die Videos ohne Ihre Erlaubnis nicht online stellen. Nur in wenigen Ausnahmefällen (etwa, wenn Sie als öffentliche Person agieren, relevanter Bestandteil eines öffentlichen Geschehens sind oder lediglich zufällig und unauffällig im Hintergrund erscheinen) wäre eine Veröffentlichung ohne Einwilligung denkbar. Auf private Freundesrunden trifft das klar nicht zu.
Sie können verlangen, dass Ihr Freund die Videos von YouTube entfernt. Falls er uneinsichtig bleibt, wenden Sie sich direkt an die Plattform und beantragen die Löschung Ihrer Aufnahmen. Bleibt auch das erfolglos, steht Ihnen der Weg zum Gericht offen, um Ihre Persönlichkeitsrechte durchzusetzen. Ihr «digitales Ich» ist schützenswert – auch gegenüber Ihren Freunden.
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Unsere Rechtsexperten sind jeden Mittwoch zwischen 13 und 14 Uhr unter der Telefonnummer 062 871 75 75 für Sie da. Sie können Ihre Frage auch mailen an nfzratgeber@wehrlipartner.ch