Frage: Ich bin aus beruflichen Gründen oft auf Reisen. Ein Nachbar hat mir berichtet, dass sich unser Vermieter in dieser Zeit ab und zu in meine Wohnung begibt. Als ich mich beim Vermieter nach den Gründen für die heimlichen Besuche erkundigte, meinte dieser, er mache ...
Frage: Ich bin aus beruflichen Gründen oft auf Reisen. Ein Nachbar hat mir berichtet, dass sich unser Vermieter in dieser Zeit ab und zu in meine Wohnung begibt. Als ich mich beim Vermieter nach den Gründen für die heimlichen Besuche erkundigte, meinte dieser, er mache lediglich Kontrollgänge, um zu sehen, ob alles in Ordnung sei. Ich will nicht, dass mein Vermieter weitere solche «Besichtigungen» vornimmt. Muss ich mir das gefallen lassen?
Antwort: Nein. Grundsätzlich haben Sie durch den Mietvertrag das Nutzungsrecht an der Wohnung. Dies bedeutet, Sie alleine können bestimmen, wer sich wann in der Wohnung aufhält. Der Vermieter ist somit nicht berechtigt, ohne Ihr Einverständnis die Wohnung zu betreten. Sie als Mieter sind jedoch verpflichtet, Besichtigungen zu dulden, soweit diese für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung notwendig sind. Ein Beispiel sind Reparaturarbeiten durch Handwerker. Des Weiteren sind periodische Kontrollen des Vermieters üblich. Diese geschehen oftmals einmal pro Jahr und ermöglichen dem Vermieter zu prüfen, ob etwaige Renovationsarbeiten vonnöten sind. Ihr Vermieter darf dazu jedoch nicht einfach an Ihre Türe klopfen oder gar Ihre Abwesenheit ausnutzen. Vielmehr ist er dazu verpflichtet, Ihnen den Besuch rechtzeitig anzukündigen. In Notfällen – etwa bei einem Rohrbruch oder einem Brand – darf der Vermieter die Wohnung aber auch gegen Ihren Willen betreten. Am besten teilen Sie Ihrem Vermieter mit, dass Sie weitere solche Besuche nicht dulden. Lässt er sich dadurch nicht davon abhalten, können Sie einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs einreichen. Für die Einreichung des Antrags gilt eine Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, in welchem Sie vom Eindringen Ihres Vermieters Kenntnis erhalten haben.
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