1. Es wurde keine «schriftliche Bestätigung des Betreibungsamts» beim Obergericht eingereicht, dass Hollingers die «rechtmässigen Bewirtschafter» des Aemmerhofs wären. Die Steigerungsbedingungen schliessen im Gegenteil aus, dass die ...
1. Es wurde keine «schriftliche Bestätigung des Betreibungsamts» beim Obergericht eingereicht, dass Hollingers die «rechtmässigen Bewirtschafter» des Aemmerhofs wären. Die Steigerungsbedingungen schliessen im Gegenteil aus, dass die Ersteigerer den Hof vor der Anmeldung in das Grundbuch antreten könnten.
2. Die Strafverfahren gegen Hollingers wurden noch nicht anhand genommen, weil die Gerichtsurteile dazu noch nicht feststanden. Mit den neueren Urteilen wird erwartet, dass alle Strafverfahren wieder aufgenommen und zu Ende geführt werden.
3. Gebrüder Hollinger haben Einstreu abgeführt, die Maschinen des Aemmerhofs aus der Remise und dem Unterstand herausgezogen und unter den Regen abgestellt, den Rinderstall komplett demontiert, und diesen und den Kuhstall mit ihren eigenen Maschinen besetzt und blockiert. Damit verhindern sie die Tierhaltung auf dem Betrieb. Das ist Nötigung im Sinne des Strafgesetzes. Alle Beweise betreffend Sachentziehung, Sachbeschädigung, Drohung und Nötigung stehen in der Strafanzeige vom 18. November 2023. Ein Augenschein vor Ort bestätigt den Sachverhalt.
4. Das Obergericht begründet sein Urteil vom 20.11.2023 auf Seite 12, Ziffer 4.4.1., letztem Satz: «Seitens der Kläger wurde denn auch nicht bestritten, dass der Steigerungspreis noch nicht bezahlt wurde».
5. Hollingers können am 5. Januar 2024 einen Weiterzug an das Bundesgericht nicht «offen lassen», weil die Beschwerdefrist am 29. Dezember 2023 abgelaufen ist.
STÉPHANE COLLART, WIL AG