Stellungnahme der AEW
05.12.2025 Leserbriefe«Lässt der Vertrag die neue Stromlandschaft zu?». Leserbrief von Peter Scholer. NFZ vom 28. November.
Die AEW Energie AG betreibt seit bald 110 Jahren das Stromverteilnetz im Kanton Aargau und steht für eine sichere, stabile und ...
«Lässt der Vertrag die neue Stromlandschaft zu?». Leserbrief von Peter Scholer. NFZ vom 28. November.
Die AEW Energie AG betreibt seit bald 110 Jahren das Stromverteilnetz im Kanton Aargau und steht für eine sichere, stabile und wirtschaftliche Versorgung. Der Konzessionsvertrag regelt ausschliesslich Bau, Betrieb und Unterhalt des Verteilnetzes. Energiefragen, Stromlieferung, Marktöffnung, Grundversorgung sind davon unabhängig und durch EnG und StromVG geregelt. Seit der Teilmarktliberalisierung können Dritte Energie über das AEW-Netz liefern. Die AEW befürwortet die volls tändige Mark töf fnung. Die Grundversorgung bis 100 000 kWh/ Jahr und damit die freie Lieferantenwahl ist zurzeit gesetzlich noch nicht geöffnet. Speicher – einschliesslich privater Quartierspeicher – können jederzeit ans Netz angeschlossen werden, unabhängig von Eigentum oder Betreiber. Der gesetzlich vorgeschriebene Unbundling-Grundsatz wird konsequent umgesetzt: Der Marktbereich hat keinen Zugriff auf Monopoldaten, und der Netzbereich darf dem Markt keine Vorteile verschaffen. Das Energiegesetz erlaubt es, selbst erzeugte Energie am Ort der Produktion zu verbrauchen oder an Dritte abzugeben. Dies gilt als Eigenverbrauch und ermöglicht Einsparungen bei Netznutzung, Energie, Systemdienstleistungen, Netzzuschlag und Gebühren. Die AEW bietet passende Produkte sowie Abrechnungslösungen für ZEV, vZEV und ab 2026 auch für die LEG, bei welcher das Verteilnetz genutzt wird. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass») schafft der Bund ab 2025/2026 einen umfassenden Rahmen für Versorgungssicherheit, Netzinnovation und erneuerbare Energie. Der Mantelerlass stärkt Effizienz und Investitionsbereitschaft und ermöglicht ab 2026 Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). ZEV, vZEV und LEG bleiben unter dem Konzessionsvertrag uneingeschränkt möglich.
Warum die Konzessionsdauer langfristig sein muss: Netzinfrastruktur wird über Jahrzehnte geplant und gebaut. Leitungen, Trafostationen, Smart-Grid-Technik und Personalentwicklung basieren auf Lebenszyklen von rund 40 Jahren. Für diese Investitionen benötigt die AEW langfristige Sicherheit. Eine ausreichend lange Konzessionsdauer ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer sicheren, nachhaltigen und zuverlässigen Stromversorgung. ZEV und vZEV ermöglichen heute bereits den gemeinsamen Verbrauch lokal produzierten Stroms. Der Mantelerlass schafft die Grundlage für LEG ab 2026 – Zusammenschlüsse von Produzenten, Konsumenten und Speicherbetreibern innerhalb derselben Gemeinde. Rheinfelden verfügt nahezu flächendeckend über Smart-Meter, die Voraussetzung für diese Modelle sind also bereits gegeben. Private wie auch AEW eigene Speicher können diskriminierungsfrei ans Netz angeschlossen werden. Sie tragen zur lokalen Optimierung der Energieflüsse bei und werden nach einheitlichen technischen Kriterien in das Netz eingebunden. Die AEW ist bereit, in Rheinfelden ein leistungsfähiges, effizientes und zukunftssicheres Netz zu betreiben. Die Energiewende erfordert stabile Infrastrukturen, moderne Technik und klare Rahmenbedingungen – und genau diese bietet der Konzessionsvertrag.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) sind seit der Gesetzesrevision durch den neuen Strom-/Energierahmen ab dem 1. Januar 2026 möglich. Sie ermöglichen den Austausch von lokal erzeugtem Strom innerhalb einer Gemeinde bzw. eines definierten Netzgebiets – zwischen Erzeugern, Verbrauchern und Speicherbetreibern. Voraussetzungen sind u.a. gleiche Gemeinde, gleiche Netzebene, einheitlicher Netzbetreiber, Smart-Meter samt entsprechende Messund Abrechnungsdienstleistung. Was bedeutet das praktisch? Eine LEG ermöglicht, dass lokal erzeugter Strom (z. B. Solarstrom) innerhalb der Gemeinschaft – z. B. Quartier, Nachbarschaft, Gemeinde – verbraucht oder weitergegeben wird. Durch die gemeinsame Nutzung und optimierte Verteilung kann Netznutzung effizienter und günstiger werden, insbesondere wenn Überschüsse produziert, lokal genutzt oder gespeichert werden. Damit ergänzen LEG sowie ZEV/vZEV das Instrumentarium für dezentrale, gemeinschaftliche Energieversorgung — und stehen klar im Rahmen der neuen Gesetzgebung.
AEW ENERGIE AG
