Rheinfelden soll in diesen Gebieten wachsen
20.08.2026 WirtschaftDie Stadt Rheinfelden soll nicht nur in der «Neuen Mitte» rund um den Bahnhof neuen Wohnraum erhalten, sondern auch in verschiedenen Entwicklungsgebieten.
Valentin Zumsteg
Die Stadt Rheinfelden hat viele Trümpfe in der Hand: Das Städtchen liegt pittoresk am Rhein, der Steuerfuss darf als moderat bezeichnet werden und die Verkehrsanbindung ist gut. Kein Wunder also, dass Wohnraum in Rheinfelden gefragt ist. Die Gemeinde verfügt auch noch über einiges an Entwicklungspotenzial. In der nun laufenden Revision der Nutzungsplanung werden sogenannte «Entwicklungsgebiete» klar definiert. Das sind Gebiete, die «eine zentrale Rolle in der Wohnraumentwicklung von Rheinfelden spielen», wie es in den Informationen zur Nutzungsplanung heisst. Entwicklungsgebiete zählen neben den Gestaltungsgebieten zu den unbebauten oder nur teilweise bebauten Schlüsselgebieten für die Siedlungsentwicklung nach innen.
Neue Stadtquartiere
Das Engerfeld – hinter der Amag-Garage – umfasst eine der grössten Baulandreserven der Stadt. «Es soll zu einem durchmischten Stadtquartier mit einem breiten Angebot an Wohnformen und mässig störenden Betrieben werden», hält der Stadtrat dazu fest. Der Wohnanteil soll dort 70 Prozent betragen. Das Kloosfeld – östlich der Siedlung Augarten – bezeichnet der Stadtrat als eines der zentralen Gebiete für die Siedlungsentwicklung nach innen. «Auch hier soll ein durchmischtes Stadtquartier zum Wohnen und Arbeiten entstehen.»
Beim Weiherfeld West – westlich des Augartens – handelt es sich um die grösste einzelne Arbeitsplatzreserve der Stadt. «Als Teil des kantonalen wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunktes Kaiseraugst/ Rheinfelden sollen sich dort vor allem produzierende und verarbeitende Betriebe ansiedeln.» Aber auch dort sieht die neue Nutzungsplanung zusätzlich einen Drittel Wohnnutzung vor; direkt an den Augarten anschliessend.
Rheinlust: keine Gestaltungsplanpflicht mehr
Bei der unbebauten Fläche im Gebiet Rheinlust soll – so die Pläne – die bestehende Gestaltungsplanpflicht aufgehoben werden. «Eine spezielle Zonenbestimmung ermöglicht es, auch ohne Gestaltungsplan ein zusätzliches Geschoss zu bauen und damit mehr Wohnraum bereitzustellen.» Voraussetzung dafür sei ein qualitätssicherndes Verfahren wie Wettbewerb, Testplanung oder Ähnliches.
Auf der anderen Seite gilt für die bebauten Entwicklungsgebiete Chiarello-Areal, Kloosfeld Ost und Rosenau neu eine Gestaltungsplanpflicht. «Sie soll sicherstellen, dass bei der Entwicklung dieser Gebiete die bestehenden Bauten und Infrastrukturen in die Planung einbezogen und die Entwicklungsziele des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) umgesetzt werden.»
Das Chiarello-Areal entwickelt sich, gemäss den Plänen der Stadt, von einem reinen Gewerbegebiet in ein gemischt genutztes Quartier. Ein Gestaltungsplan soll hier insbesondere den Umgang mit dem Baubestand sowie innovative Wohnformen aufzeigen, welche die Wohnraumstrategie der Stadt unterstützen.
Zum Zeithorizont meint der Stadtrat: «Unbebaute Entwicklungsgebiete sollen innerhalb der nächsten Planungsperiode entwickelt werden.» Konkret würde dies bedeuten: in den nächsten 15 bis 20 Jahren nach Inkrafttreten der neuen Nutzungsplanung.

