Ratgeber Recht: Wenn das «Like» vor Gericht endet
10.09.2026 RatgeberJessica Oeschger, juristische Mitarbeiterin Jessica Oeschger, juristische Mitarbeiterin Wenn das «Like» vor Gericht endet Ein «Like» ist schnell vergeben, ein Beitrag ebenso schnell geteilt. Doch Vorsicht: Wer einen ehrverletzenden Beitrag in den sozialen Medien weiterverbreitet, kann sich unter Umständen selbst strafbar machen. Was ist eine Ehrverletzung? Auch ein «Like» kann Folgen haben Drei goldene Regeln für den digitalen Alltag 1. Prüfen Sie den Inhalt, bevor Sie einen Beitrag teilen oder liken. Schriftliche Fragen richten Sie bitte an: info@advokatur-trias.ch Ihre Anfragen werden diskret behandelt
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Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
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Die Ehre einer Person wird verletzt, wenn ihr ein Verhalten vorgeworfen wird, das sie in den Augen anderer als unehrenhaft erscheinen lässt. Nach dem faktischen Ehrbegriff ist die Ehre der Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt.
Das Bundesgericht hat sich bereits mit der Frage beschäftigt, ob das «Liken» oder Teilen eines ehrverletzenden Facebook-Beitrags strafbar sein kann. Es kam zum Schluss, dass auch das blosse Weiterverbreiten einer ehrverletzenden Äusserung in den sozialen Medien unter Umständen bestraft werden kann. Durch das «Like» kann man dazu beitragen, dass andere Nutzerinnen und Nutzer auf den Beitrag aufmerksam werden und ihn wahrnehmen. Beim Teilen ist dies besonders naheliegend, da der Beitrag dadurch bewusst einem neuen Personenkreis zugänglich gemacht wird.
Allerdings ist nicht jedes «Like» automatisch strafbar. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Insbesondere muss der ehrverletzende Inhalt durch das eigene Verhalten weiteren Personen tatsächlich zur Kenntnis gebracht werden. Dass man die ursprüngliche Aussage nicht selbst verfasst hat, schützt deshalb nicht automatisch vor einer strafrechtlichen Verantwortung.
2. Verbreiten Sie keine ungeprüften Anschuldigungen.
3. Denken Sie daran: Auch ein Klick kann rechtliche Folgen haben.
Was online mit wenigen Sekunden Aufwand verbreitet wird, kann für die betroffene Person erhebliche Konsequenzen haben und unter Umständen auch für diejenige Person, die den Beitrag weiterverbreitet. Sollten Sie in diesem Kontext einmal rechtliche Hilfe benötigen, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.

