Ratgeber Recht: Scheidung im Ausland – wenn finanzielle Fragen in der Schweiz offenbleiben
22.10.2026 RatgeberBelinda Kurtoska, B Law Belinda Kurtoska, B Law Scheidung im Ausland – wenn finanzielle Fragen in der Schweiz offenbleiben Eine Scheidung im Ausland bedeutet nicht zwangsläufig, dass sämtliche rechtlichen und finanziellen Folgen einer Ehe abschliessend geregelt sind. Insbesondere bei internationalen Familienverhältnissen kann es vorkommen, dass ein ausländisches Scheidungsurteil zwar die Ehe auflöst, Fragen zur finanziellen Auseinandersetzung jedoch offenbleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es deshalb erforderlich sein, diese Fragen in der Schweiz gerichtlich klären zu lassen. Welche Fragen können offenbleiben? Nach schweizerischem Recht werden die während der Ehe bis zum massgebenden Zeitpunkt erworbenen Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge grundsätzlich hälftig geteilt. Bei internationalen Sachverhalten ist allerdings zunächst zu prüfen, ob die schweizerischen Vorschriften anwendbar sind und welches Gericht für die Beurteilung zuständig ist. Auch die finanziellen Verhältnisse der ehemaligen Ehegatten können eine wichtige Rolle spielen. Um mögliche Ansprüche beurteilen und beziffern zu können, kann es beispielsweise notwendig sein, Auskünfte über Einkommen, Vermögen oder weitere finanzielle Umstände einzuholen. Ob entsprechende Auskunftsansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Welche Schritte sind in der Schweiz möglich? Bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, ist zu prüfen, welche Wirkung das ausländische Scheidungsurteil in der Schweiz entfaltet und welche Fragen noch einer Regelung bedürfen. Dabei sind insbesondere der Inhalt des Urteils, die Wohnsitze der ehemaligen Ehegatten sowie die anwendbaren Zuständigkeits- und Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Schriftliche Fragen richten Sie bitte an: info@advokatur-trias.ch Ihre Anfragen werden diskret behandelt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
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Ein ausländisches Scheidungsurteil enthält nicht zwingend Regelungen zu sämtlichen Folgen der Ehe. So können beispielsweise die güterrechtliche Auseinandersetzung oder die Teilung der während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge ungeklärt bleiben.
Je nach Ausgangslage kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein, um offene finanzielle Ansprüche zu klären. Eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Situation hilft dabei, die bestehenden Möglichkeiten zu beurteilen und das weitere Vorgehen festzulegen.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung Ihrer individuellen Situation und begleiten Sie bei den erforderlichen rechtlichen Schritten.

