Ratgeber Recht: ChatGPT & Co. – Was ist im Job erlaubt?
26.03.2026 Ratgeberlic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
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ChatGPT & Co. – Was ist im Job erlaubt?
Künstliche Intelligenz (KI) hält Einzug in den Büroalltag. Doch wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Betrieb Texte von einer KI schreiben lässt oder Code generiert, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
1. Geheimhaltungspflicht (Art. 321a OR)
Das ist das grösste Risiko: Wer Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten oder interne Strategien in eine öffentliche KI – wie die Gratisversion von ChatGPT – füttert, verletzt die Treuepflicht. Diese Daten verlassen das Unternehmen und werden oft zum Training der KI genutzt. Folge: Eine Verletzung kann eine Abmahnung oder im Extremfall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
2. Urheberrecht an KI-Werken
Nach aktuellem Schweizer Recht (Urheberrechtsgesetz) können nur Menschen Schöpfer eines Werkes sein. Das Problem: Ein rein von einer KI erstellter Text oder ein Bild geniesst keinen Urheberrechtsschutz. Das bedeutet, Konkurrenten könnten diese Inhalte kopieren, ohne dass Ihr Arbeitgeber rechtlich dagegen vorgehen kann.
3. Haftung für Fehler
Die KI «halluziniert» oft, sprich sie erfindet Fakten. Rechtlich gilt: Sie sind für das Arbeitsergebnis verantwortlich. Wenn die KI einen Fehler macht und Sie diesen ungeprüft übernehmen, haften Sie gegenüber dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden im Rahmen der üblichen Arbeitnehmerhaftung.
4. Datenschutz (Datenschutzgesetz)
Das Datenschutzgesetz verbietet es, Personendaten von Kunden oder Kollegen ohne explizite Einwilligung in externe KI-Tools einzugeben. Fazit: Fragen Sie Ihren Chef nach einer KI-Richtlinie. Nutzen Sie KI nur als «Sparringspartner» für Entwürfe, aber füttern Sie sie niemals mit sensiblen Daten.
Sollten Sie Fragen zum Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, helfen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG gerne weiter.
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