Ratgeber Alter: Vorsorgeauftrag
05.02.2026 RatgeberJacqueline Zesiger
Executive MBA HSG, CAS Palliative Care
4324 Obermumpf www.sanavite.ch
Tücken des Vorsorgeauftrages
Der Vorsorgeauftrag ...
Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG, CAS Palliative Care
4324 Obermumpf www.sanavite.ch
Tücken des Vorsorgeauftrages
Der Vorsorgeauftrag gehört mitunter in die gesundheitliche Vorausplanung. Nebst Patientenverfügung und Testament. Viel wichtiger ist aber die Auseinandersetzung mit sich selbst, gerade in diesen wichtigen Lebensthemen. Oft wird Krankheit, Tod oder nur schon die Tatsache, dass man einen schweren Unfall erleiden könnte, ausgeblendet. Verständlich, aber beim Eintreten des Falles, oder gerade im Alter, kommen diese Themen und damit die Fragen. Eine Urteilsunfähigkeit tritt ein und man ist dieser Auseinandersetzung plötzlich ausgeliefert. Besser dran ist man, wenn man vorsorglich – mit einem Vorsorgeauftrag – gewappnet ist. Und je mehr Lebensbereiche tangiert sind, umso mehr muss organisiert sein.
Gründe für eine gesundheitliche Vorausplanung
Ein wichtiger Aspekt ist die Selbstbestimmung. Bei einer Urteilsunfähigkeit, wenn auch nur vorübergehend, ist es ratsam, alle wichtigen Themen organisiert zu wissen. Der Vorsorgeauftrag ermöglicht, dass eine bestimmte Person oder mehrere Personen Zugang zu allen Aspekten des Lebens haben. Wenn niemand weiss, wo welche Dokumente – wie z.B. die Patientenverfügung – aufbewahrt werden, welche Bankkonten für Zahlungen verwendet werden können, wer das Haus normalerweise unterhält, dass gerade ein Wohnungsverkauf im Gange ist, oder man mit Freunden kurz davor ist, eine grössere Reise zu unternehmen, kann das zu ziemlich viel Unruhe oder gar Hilflosigkeit führen.
Arten Vollmachten
Eine Generalvollmacht mit Substitutionsbefugnis ist nicht das gleiche wie ein Vorsorgeauftrag. Eine sogenannte Generalvollmacht gibt einer Person alle Befugnisse über alle Themen. Zum Beispiel bis hin an Aktionäroder Genossenschafterversammlungen teilzunehmen. Eine behördliche Intervention im Falle eines Missbrauchs ist schwieriger. Darum soll unbedingt geprüft werden, wer welchen Zugang zu welchen Daten oder Finanzangelegenheiten erhält. Ein Haus ist schnell verkauft und oft unterscheiden sich die Investitionspraktiken merklich. – «Darum prüfe, wer sich bindet.»
Klare Aufträge erteilen
Die vorsorgebeauftragte Person kann im Familien- oder im Freundeskreis bestimmt werden. Selbstverständlich bietet ein Rechtsanwalt oder Treuhänder ebenfalls eine geeignete Unterstützung. Hier sei erwähnt, dass die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) durchaus kompetente Ansprechpartner sind, im Falle, dass kein Vorsorgeauftrag etabliert wurde. Zudem muss man wissen, dass ein Vorsorgeauftrag immer von der KESB (Behörde) abgesegnet werden muss, bevor effektiv wichtige Aufgaben übernommen werden können. Konkret heisst das, dass eine medizinische Diagnose erstellt werden muss, bestätigt von z.B. Hausarzt/Spital, dass die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Dieses Dokument, zusammen mit dem Original des Vorsorgeauftrages, ist der Behörde für die Überprüfung der Richtigkeit zu unterbreiten.
Zur Aufgabe des Bevollmächtigten, d.h. des Vorsorgebeauftragten gehören sämtliche Aufgaben, die das Erfüllen des Auftrages ermöglichen: Vermögensvorsorge, Umsetzung Patientenverfügung, Zuständigkeit Immobilie und Haushalt (Verwaltung Haus, Wohnung oder Mehrfamilienhaus), Information im Bekanntenkreis. Daraus entstehen Behördengänge, rechtliche Vertretung sowie Entscheide, die zu treffen sind, im Wohle und im Sinne des Vollmachtgebers.
Vorsorgebeauftragte tragen eine grosse Verantwortung und übernehmen viele Aufgaben. Vorsorgeauftragnehmende erhalten damit auch Einsicht in das persönlichste und damit Macht über deren Verfügung. Nicht desto trotz ist es einem Vorsorgebeauftragten nicht möglich, unbeirrt zu seinen Gunsten Entscheide zu treffen, gerade im Bereich der Finanzen. Es gibt klare Gesetze und Reglemente. Bei einem offensichtlichen Missbrauch, kann dies strafrechtlich verfolgt werden. Daher empfiehlt es sich, die Aufgaben auf mehrere Personen aufzuteilen, um eine gewisse Kontrolle zu gewähren. Auch, um den gesamten Aufwand nicht nur einer Person zuzumuten. Zudem ist das Wissen je nach Gebiet nicht vorhanden, so dass es Sinn macht, Personen in den Vorsorgeauftrag zu nehmen, welche auch kompetent sind und zeitlich zur Verfügung stehen können. Ebenfalls empfiehlt es sich, im Vorsorgeauftrag eine Form der Entschädigung aufzulisten, damit die bevollmächtigte Person nicht ausgenutzt oder überfordert wird. Auch innerhalb der Familie ist dies gut zu bereden und zu vereinbaren, damit klar ist, wer welche Aufgaben übernimmt und entsprechend entschädigt wird.
Hinterlegung des Vorsorgeauftrages
Das Original des Vorsorgeauftrages muss handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Analog eines Testaments. Gute Vorlagen sind bei diversen sozialen Organisationen und Ämter kostengünstig zu erhalten. Wer nicht mehr in der Lage ist, so viel handschriftlich zu schreiben, kann es ausgedruckt beim Notar beglaubigen lassen. Das Original bleibt im eigenen Haushalt, und Kopien davon werden dem oder den Vorsorgebeauftragten übergeben. Jede vorsorgebeauftragte Person muss wissen, wo das Original aufbewahrt wird. So ist garantiert, rasch handeln zu können, wenn der Fall der Urteilsunfähigkeit eintritt. Hier sei zu erwähnen, dass ein Testament zur Sicherheit immer im Original bei einer kantonalen Amtsstelle, Treuhänder oder Rechtsanwalt hinterlegt sein sollte.
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben. Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt: info@sanavite.ch oder rufen an unter Tel. 079 444 14 40

