Ratgeber Alter: Selbstbestimmtes Sterben
11.06.2026 RatgeberJacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch / info@sanavite.ch
Selbstbestimmtes ...
Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch / info@sanavite.ch
Selbstbestimmtes Sterben
Immer mehr Menschen im hohen Alter beanspruchen Sterbehilfe am Ende des Lebens. Ein bekanntes Beispiel sind die Kessler Zwillinge, die im November 2025, im Alter von 89 Jahren, gleichzeitig und gemeinsam aus dem Leben schieden.
Sterbehilfe ist im weitesten Sinne eine Beihilfe zur Selbsttötung. In der Schweiz erlaubt, sofern keine selbstsüchtigen Motive dahinterstehen. Sterbehilfe kann erfolgen, wenn ein klarer Leidensweg erkennbar ist, meist wegen unheilbarer schwerer Krankheit oder nach einem Unfall mit lebenslänglich körperlichen Beeinträchtigungen. Bei der Sterbehilfe wird unterschieden zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten. D.h. ein Arzt oder andere Person darf zum Beispiel nicht direkt ein tödliches Mittel verabreichen, dass zum Tod führt, auch wenn es auf Verlangen ist. Passive Sterbehilfe ist hingegen erlaubt. Das bedeutet, dass das tödliche Mittel zur Verfügung gestellt werden kann, aber der Patient oder die sterbewillige Person muss dieses selbst einnehmen. In Fällen, in denen dies wegen Problemen des Schluckens oder Verträglichkeit im Magen nicht geht, kann eine Sonde gelegt werden. Die Aktivierung der Dosis muss aber selbst vorgenommen werden.
Sterbehilfe im hohen Alter
Der Hauptgrund für das frühere Verlassen des Lebens, d.h. Sterbehilfe beizuziehen, liegt im Alter oft in der Angst der Abhängigkeit. Man möchte auf keinen Fall pflegebedürftig werden, zudem oft begleitet von starken chronischen Schmerzen. Wichtig ist, dass der Entschluss, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, ernsthaft überdacht und sehr selbstbestimmt erfolgt. Jegliche Beeinflussung oder sich aus einem traurigen Momentum heraus dafür zu entscheiden, oder gar aus Solidarität zum Partner, wäre fatal. Es bleibt ein individueller persönlicher Entscheid. Es gibt auch die Palliativ-Pflege-Begleitung bis zum Lebensende, die gerade in der Schweiz, sehr professionell in einem guten Umfeld angeboten wird. Im Vordergrund steht hier der Respekt bei Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen sowie Verabreichung von genügend Schmerz- und Schlafmittel. Diese verkürzen unter Umständen das Leben, führen aber zum natürlichen Tod. Ein gutes Beratungsgespräch kann beruhigend wirken, um dann für sich selbst den besten Weg zu wählen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Was man unter Lebensqualität versteht, ist sehr individuell. Daher kann nicht von einem geeigneten Zeitpunkt gesprochen werden. Die eigenen Wünsche und persönlichen Bedürfnisse kennen, ist essenziell. Zum Beispiel wie man medizinisch und pflegerisch behandelt werden möchte, sobald eine Hilfsbedürftigkeit eintritt. Aus einer Laune heraus wird es nicht gehen, es muss – am besten sich selber gegenüber – dauerhaft der konkrete und ernstgemeinte Wunsch geäussert und nachvollziehbar erkennbar sein. Im Falle der Kessler Zwillinge, der doch ein spezieller Fall war, ist sicher zu stellen, dass nicht die eine Person von der anderen beeinflusst wird.
Demenz – Urteilsunfähigkeit
Mit einer Diagnose Demenz, wenn auch im Anfangsstadium, ist rasch die Urteilsfähigkeit ein Thema. Bei Urteilsunfähigkeit ist es nicht mehr möglich, Sterbehilfe zu beanspruchen. Daher ist es wichtig, bei beginnender Demenz (z.B. Alzheimer) so früh wie möglich zu entscheiden, ob man Sterbehilfe beiziehen möchte oder nicht. Heute ist es noch nicht möglich, einen «Sterbetermin» in der Zukunft zu planen, da eine Urteilsfähigkeit Voraussetzung ist. Das macht die Situation daher sehr schwierig, da man sich zum Zeitpunkt des Sterbetermins eigentlich noch vollumfänglich wohl fühlt und nicht wirklich sterben möchte. Hier empfiehlt es sich, eine enge Begleitung in Anspruch zu nehmen, um sich in den letzten Augenblicken der Selbstbestimmtheit noch beraten und helfen zu lassen.
Ablauf Sterbebegleitung
Sterbeorganisationen wie EXIT, Dignitas oder Pegasos, um hier nur einige zu nennen, bieten eine gute Vorbereitung an und begleiten bis zum Ende. Protokolle werden eingehalten wie Abklärungen, Kontakte zu Medizinal-Personal sowie die Begleitung der nachfolgenden Prozedere wie polizeiliche Meldung und deren Untersuchung nach dem Ableben. Gegebenenfalls ist eine gute vorherige Kommunikation an enge Freunde oder Familie hilfreich.
Sterben ist so individuell wie das Leben. Aber das Einzige, das sicher auf jeden zukommt. So ist es anzunehmen, sich damit auseinanderzusetzen, und das Leben im Jetzt und im Positiven zu gestalten und zu erleben, bis zum letzten Atemzug.
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben. Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt: info@sanavite.ch oder rufen an unter Tel. 079 444 14 40

