Ratgeber Alter: Die Patientenverfügung
07.05.2026 RatgeberJacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch / info@sanavite.ch
Warum eine ...
Jacqueline Zesiger
Executive MBA HSG
CAS Palliative Care, Universität Luzern
EMR-zertifiziert
www.sanavite.ch / info@sanavite.ch
Warum eine Patientenverfügung?
Aus diversen Gründen schieben viele das Ausfüllen dieses Dokumentes vor sich hin. Eine Patientenverfügung ist aber sehr sinnvoll, da im Notfall die Familienangehörigen oder nahestehende Personen genau wissen, was im Falle einer Urteilsunfähigkeit zu tun ist.
Generell kann sich die Gesundheit rasch ändern, und plötzlich ist man schwer krank oder es ereilt einen ein Unfall. In der Folge ist man nicht mehr ansprechbar.
Die wichtigsten Fragen, die sich in dieser Situation stellen, sind:
• Möchte ich künstlich beatmet oder künstlich ernährt werden?
• Wie lange und in welchen Fällen soll das geschehen?
• Wann ist mein Leben für mich persönlich nicht mehr lebenswert? Zum Beispiel wenn eine schwere Beeinträchtigung ein selbstständiges Leben nicht mehr ermöglicht. Die körperlichen und geistigen Fähigkeiten nicht mehr da sind und damit gerechnet werden muss, dass man dauerhaft urteilsunfähig bleibt, oder für alle alltäglichen körperlichen Aktivitäten Hilfe benötigt.
Die Patientenverfügung hilft den nahestehenden Personen und auch der beteiligten Ärzteschaft, die Wünsche der vor ihnen liegenden Person entsprechend zu erfüllen. Sie gibt Auskunft, was die Person unter Lebensqualität versteht und wie sie behandelt werden möchte. Die Patientenverfügung regelt unter anderem auch weitere Punkte:
– wer Zugang hat zu den Patientendaten;
– wer im Spital das Zimmer betreten darf (Besuchseinschränkung, denn nicht jeder mag in dieser heiklen Situation Besuche von z.B. weniger nahestehenden Bekannten);
– ob Organe entnommen werden dürfen oder nicht;
– ob der Körper zu Forschungszwecken genutzt werden darf oder nicht.
Das sind alles sensitive und sehr persönliche Themen. Empfehlenswert ist, diese Aspekte im Kreise der Familie und Freunde zu besprechen. So kennen die Personen, welche im Ernstfall kontaktiert werden, die persönlichen Überzeugungen und Wünsche.
Anweisungen im hohen Alter
Gerade im hohen Alter ist die gesundheitliche Vorausplanung wichtig. Es empfiehlt sich, genaue Anweisungen zu geben, wie in einem Notfallszenario reagiert werden soll. Beispiele sind:
• Soll man bei einer Grippe oder Lungenentzündung ins Spital gebracht werden oder mit den üblichen Medikamenten zu Hause oder im Pflegeheim behandelt werden?
• Soll man im Falle einer Ohnmacht zu Hause bleiben und den Hausarzt anrufen oder direkt mit der Ambulanz ins Spital eingeliefert werden?
Im hohen Alter und wenn jemand sehr vulnerabel ist, führt die Spitalbehandlung, die vordergründig Leben rettet, vielleicht zu einer Lebensverlängerung. Die Realität im hohen Alter ist ernüchternd: Wenn es um die Hoffnung geht, in den genannten Fällen wieder gesund zu werden und nach Hause zurück zu kehren, wird diese oft enttäuscht. Meist ist das Lebensende erreicht, und man überlebt die Krankheit, aber mit Beeinträchtigung, welche Einschränkungen mit sich bringt (bettlägerig, nicht mehr fähig, zu kommunizieren). Diese und weitergehende Themen können in einer Patientenverfügung geklärt werden. Das behandelnde Medizinal-Personal und die Bezugspersonen, welche in der Patientenverfügung definiert sind, können so gute Entscheide treffen, die im Sinne des Patienten sind.
Organspende
Die Organspende wird seit jeher kontrovers diskutiert. Mit der «Widerspruchsregelung», welche ca. Mitte 2027 eingeführt wird, ist jede Person ab Geburt OrganspenderIn. Dies bedeutet, dass jeder Person automatisch Organe entnommen werden, wenn keine schriftliche Willensäusserung des Betroffenen gefunden wird, ausser die Familie verfügt anders. Dazu wird ein Register eingeführt, in welchem man sich eintragen kann, wenn man der Organentnahme nicht zustimmen möchte.
Formulierung und Aufbewahrung
Verschiedene Institutionen, u.a. die Pro Senectute, bieten Vorlagen für eine Patientenverfügung an. EXIT, Dignitas, Pegasos, um hier nur einige zu nennen, sind Sterbehilfe-Organisationen, welche ebenfalls gute Beratung anbieten. Auf der Internetseite der FMH (Berufsverband Ärzteschaft) sind Kurzversion und ausführliche Version von Patientenverfügungen kostenlos erhältlich. Wichtig ist, dass eine nahestehende Bezugsperson Kenntnis der Patientenverfügung hat und das Original im Ernstfall auffindbar ist. Zu guter Letzt darf man froh sein, wenn man selber nie in die Lage kommt, für nahestehende Menschen eine Patientenverfügung nutzen zu müssen und selber in guter Gesundheit altert.
Jacqueline Zesiger ist Betriebswirtschafterin (Executive MBA HSG und CAS Palliative Care sowie EMR-zertifiziert) und seit vielen Jahren selbstständige Beraterin. Es ist ihr ein Anliegen, diese Tätigkeit im Rahmen von Unterstützung und Zusammenwirken auszuüben. Für weitergehende Fragen und Unterstützung erreichen Sie Jacqueline Zesiger wie folgt: info@sanavite.ch oder rufen an unter Tel. 079 444 14 40

