Aufgrund des ergriffenen Referendums wird in Zuzgen über den Zusatzkredit von 38 000 Franken für die Planung der Erschliessung Rausmatt an der Urne abgestimmt.
Die Bauparzellen No. 813, 814 und 1882 sollen von der Kantonsstrasse 494 aus via Rössligass und ...
Aufgrund des ergriffenen Referendums wird in Zuzgen über den Zusatzkredit von 38 000 Franken für die Planung der Erschliessung Rausmatt an der Urne abgestimmt.
Die Bauparzellen No. 813, 814 und 1882 sollen von der Kantonsstrasse 494 aus via Rössligass und Strasse Raus erschlossen werden. Im Bereich Rössligass ist die Strasse aktuell eng, schmal und führt an Hausplätzen und Garageneinfahrten vorbei. Die anschliessende Strasse Raus, sie führt vom ehemaligen Restaurant Rössli hinauf zum Rausmatthof 116 und weiter zur Lohnbergstrasse, ist auf der ganzen Länge ebenfalls sehr schmal, eng und abgesenkt ins Gelände eingebettet. Weiter ist sie im unteren Bereich wirklich steil. Ein Fliessgewässer führt von der Parzelle 814 bis zum Rössli hinunter. Auf dem zu erschliessenden Bauland sollen nach Vorstellung der Eigentümer 12 Gebäudeeinheiten entstehen. Man benötigt also Platz – eine Strasse – für sicher nicht weniger als 50 Motorfahrzeugzirkulationen pro Tag. Der Zweiradverkehr und die Fussgängerinnen und Fussgänger hinunter zur Bushaltestelle sind noch nicht einbezogen.
Weil die sehr stark ansteigende Strasse Raus zu eng ist, soll sie verbreitert werden. Dies wird nur möglich, wenn auf der ganzen Länge Land abgetreten wird. So käme die Strasse wirklich nahe, ja viel zu nahe, an die Häuser Rössligass 10 und Raus 3 zu liegen. Und weil die Strasse so eng und steil ist, eignet sie sich für dieses Vorhaben nicht. Nach aktuell geltenden Bestimmungen und nicht realisierten Alternativen (und diese gab es) sind keine Ausweichmöglichkeiten mehr realisierbar.
Im Bereich Rössligass werden durch die angedachte Strasse Hausvorplätze und Garageneinfahrten verloren gehen. Dies betrifft zwei Gebäude. Also auch hier Landabtretungen von privat benötigten und wertvollen Hausplätzen.
All diese Gründe machen es mehr als sinnvoll, den beantragten Nachtragskredit von 38 000 Franken für die gewünschte Planung abzulehnen. Darum lege ich ein überzeugtes Nein in die Urne.
TOM GYSIN, ZUZGEN