Offener Brief an den Rheinfelder Stadtrat.
Sehr geehrte Damen und Herren, an der kommenden Gemeindeversammlung wird über den erneuerten Konzessionsvertrag mit dem AEW abgestimmt. Normalerweise ist das eine formelle Weiterschreibung des Bisherigen. Da ...
Offener Brief an den Rheinfelder Stadtrat.
Sehr geehrte Damen und Herren, an der kommenden Gemeindeversammlung wird über den erneuerten Konzessionsvertrag mit dem AEW abgestimmt. Normalerweise ist das eine formelle Weiterschreibung des Bisherigen. Da sich jedoch die Stromlandschaft in naher Zukunft sehr verändern wird, ist die Laufzeit von 25 Jahren zu hinterfragen. Darum die folgenden Sachverhalte, die es einzubeziehen gilt: Seit dem klaren Ja des Schweizer Volkes zum Mantelvertrag am 9. Juni 2024 wird es möglich sein, neue, sehr interessante Stromlandschaften zu betreiben. Bisher erfolgte die Stromlieferung via Netz durch das AEW an uns Stromkunden. Der Stromverbrauch wurde durch das AEW erhoben und in Rechnung gestellt, nach verschiedenen Tarifen. In Zukunft wird dieses Einbahn-Geschäft mit der Möglichkeit von ZEF/vZEF + LEG durchbrochen, d. h. im Stromnetz wird es Gegenverkehr geben. So wird eine herausfordernde neue Stromlandschaft entstehen. Wir Solaranlagenbesitzer freuen uns darauf. Unser lokal produzierter Strom kann nun vielseitig eingesetzt werden. Primär wird dadurch der Eigenverbrauch lukrativer. Mit den neu zu erstellenden lokalen Stromgemeinschaften kann auch «unser» Strom via AEW-Netz optimal genutzt werden. Das ist eine gute Sache, weshalb wir in der Gründungsphase für einen Förderverein proLEG stehen. Unsere Frage an den Stadtrat: Lässt der Konzessionsvertrag solche neuen Stromlandschaften zu? Konkret: Dürfen auch Dritte (private oder andere Firmen) den öffentlichen Grund und Boden und das AEW-Netz für solche lokalen Stromgemeinschaften nutzen? Sind Quartierspeicher, die nicht durch das AEW betrieben werden, in dieser neuen Stromlandschaft zugelassen? Da an der Gemeindeversammlung solche Detailfragen schwierig zu behandeln sind, stellen wir diese öffentlich und rechtzeitig vorher. Im Text des neuen Vertrages hat es klare Monopolklauseln, die solche Geschäftsmodelle keinesfalls zulassen wollen. Wir hoffen, von Ihnen vor der Gemeindeversammlung eine Antwort zu bekommen – am besten einfach ein klares Ja.
PETER SCHOLER, RHEINFELDEN