Frage: Nach der Landung ist mein Gepäck nicht auf dem Band erschienen. Ich habe mich daher an einen Mitarbeiter des Flughafens gewendet. Dieser meinte, ich hätte «Pech» gehabt. Stimmt das?
Antwort: Antwort: Nein. Bleibt Ihr Koffer aus, gehen ...
Frage: Nach der Landung ist mein Gepäck nicht auf dem Band erschienen. Ich habe mich daher an einen Mitarbeiter des Flughafens gewendet. Dieser meinte, ich hätte «Pech» gehabt. Stimmt das?
Antwort: Antwort: Nein. Bleibt Ihr Koffer aus, gehen Sie sofort zum Fundbüro in der Nähe der Gepäckbänder – und zwar bevor Sie den Ankunftsbereich verlassen. Melden Sie den Verlust offiziell, zeigen Sie den beim Check-in erhaltenen Gepäckschein vor und beschreiben Sie Ihr Gepäck möglichst genau: Farbe, Grösse, Marke und Inhalt. Ein Foto des Koffers kann hierbei hilfreich sein. Ohne offizielle Verlustmeldung kann die Fluggesellschaft jede Haftung ablehnen. Oft ist der Koffer nicht verloren, sondern bloss verspätet: In vielen Fällen wird er innert 24 Stunden gefunden und geliefert. Je nach Fluggesellschaft erhalten Sie ein Notfallset mit Hygieneartikeln oder eine Entschädigung für notwendige Kleidung und Alltagsartikel. Bewahren Sie entsprechende Unterlagen gut auf. Ist das Gepäck nach drei Tagen noch nicht gefunden, wird die Suche ausgeweitet. Dafür müssen Sie das Formular «World Tracer» ausfüllen. Dieses ermöglicht eine intensivere Nachverfolgung. Wann ein Koffer als endgültig verloren gilt, ist je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. Bei Swiss beträgt sie in der Regel drei bis vier Wochen. Ist der Koffer endgültig verloren, ist eine finanzielle Entschädigung vorgesehen. Ihre Höhe richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft und dem geschätzten Wert des Gepäckinhalts. Tipp: Fotografieren Sie Koffer und Inhalt vor der Reise und bewahren Sie Rechnungen oder Beschreibungen auf. Medikamente, Dokumente, Schmuck, Hygieneartikel und frische Wäsche gehören ins Handgepäck. Markieren Sie den Koffer sichtbar und legen Sie zusätzlich Name und Handynummer ins Gepäck – manchmal handelt es sich bloss um eine Verwechslung.
Haben Sie eine juristische Frage?
Unsere Rechtsexperten sind jeden Mittwoch zwischen 13.30 und 14.30 Uhr unter der Telefonnummer 062 871 75 75 für Sie da. Sie können Ihre Frage auch mailen an nfzratgeber@wehrlipartner.ch