Zur Diskussion um dem Kreiselschmuck.
Der Bürkligeist auf dem Kreisel Rheinfelden/Möhlin? Nicht ganz ausgeschlossen! Aber immerhin etwas, was schon längst fällig wäre: Weg mit den Hügeln auf den Kreiseln, dem Gestrüpp und ...
Zur Diskussion um dem Kreiselschmuck.
Der Bürkligeist auf dem Kreisel Rheinfelden/Möhlin? Nicht ganz ausgeschlossen! Aber immerhin etwas, was schon längst fällig wäre: Weg mit den Hügeln auf den Kreiseln, dem Gestrüpp und weiteren sichtbehindernden Gegenständen. Kopfschütteln reicht nicht, wenn die verschiedenen Verkehrsvorschriften aus dem gleichen Amt verglichen werden. Ein Baum an der Strasse muss gefällt werden. Er behindere die Sicht an der Stoppstrasse. Diese müsse mindesten 50 Meter betragen. Ein Kompromiss mit dem Amt für Strassen, die unteren Äste abzusägen, retteten dem Lindenbaum das Leben.
Und wenn ein Autofahrer in den besagten Kreisel fährt, bereits an der Ausfahrt angekommen ist, springt ihm eine Gestalt von der Seite zu. Nicht der Strauchdieb, ein Kantonspolizist! Sichtweite 2 Meter! Wenn ein Hühnergehege nur 4,5 Meter von der Strasse entfernt steht, sei das sichtbehindernd! Und diese Situation berechtigt den Staat, sich als Raubritter zu betätigen? Daher runter mit allen Hügeln und Erdwällen auf den Kreiseln. Keine Sicht-Behinderung mehr. Das Einzige, was auf jeden Kreisel gehört, ist ein Baum in der Mitte. Darunter Grünfläche, oder Blumen. Keine Kunstwerke! Die lenken ab. Gedankenversunken soll der Fahrer verstehen, was das Gebilde bedeuten soll? Nein – freie Sicht. Blick auf den Gegenverkehr! Schweizweit sollten die Kreisel umgebaut werden. Natur, wo es überhaupt nur geht! Keine Sichtbehinderung jeglicher Art. Oder wäre der Bürkligeist nicht doch eine Version? Als Denkmal für den Kantons-Polizisten der aus dem Gebüsch kam und trotzdem genügend Weitsicht gewährt?
WERNER MEIER, ZEININGEN